Durch eine Reform des Sexualstrafrechts soll vor allem der besonderen Verletzlichkeit Minderjähriger verstärkt Rechnung getragen werden. Am Mittwoch stellte Justizministerin Sam Tanson (Déi Gréng) einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Eine der Änderungen betrifft die Einführung einer Definition von „Einvernehmen“. Als solches, so heißt es im Text, könne nicht allein die Abwesenheit von Widerstand durch das Opfer gelten. Das Einvernehmen könne jederzeit vor und während des „sexuellen Aktes“ entzogen werden. Der Begriff „sexuelle Belästigung“ soll zudem durch die Formulierung „Verletzung der sexuellen Integrität“ ersetzt werden. Eine weitere wichtige Änderung: die Einführung von Sexualstraftaten im digitalen Raum. Die meisten der vorgeschlagenen Änderungen betreffen sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige. Zurzeit wird diese unter „erschwerende Begleitumstände“ gefasst, durch die geplante Reform soll sich das ändern: Sowohl Verletzungen der sexuellen Integrität als auch inzestuöse Vergehen werden explizit festgeschrieben, die entsprechenden Strafen angehoben. Die wichtigste Änderung betrifft die Verjährungsfrist: Bei Verletzungen der sexuellen Integrität und Genitalverstümmelung wird sie auf 30 Jahre nach der Volljährigkeit des Opfers angehoben. Bei inzestuösen Vergehen verfällt die Verjährungsfrist sogar ganz.