Saubermann mit Grauschleier

Jwh / wikipedia (CC BY-SA 3.0 LU)

Eine Verurteilung zu einem Jahr Gefängnis mit Bewährung reicht der ADR nicht, ihrem Mitglied Roy Reding nahezulegen, sein Mandat als Abgeordneter abzugeben. Die Erklärung: Die Verurteilung betreffe eine private Affäre des Zentrumsabgeordneten. Zudem habe er ja Einspruch eingelegt und demnach komme es zu einem zweiten Prozess. Bezüglich der Justiz genießen Abgeordnete einen Sonderstatus, denn es gilt zu vermeiden, dass eine Gewalt in die Befugnisse der anderen eingreift. Für Vergehen, die nichts mit der Ausübung des gesetzgeberischen Amtes zu tun haben, gilt allerdings keine „Immunität“ für Abgeordnete. Das heißt aber auch im Umkehrschluss, dass es an den Abgeordneten und ihren Fraktionen hängt, die notwendigen Schlüsse aus einer etwaigen Verurteilung zu ziehen. Nun ist Roy Reding nicht nur wegen seiner schönen Augen ins Parlament gewählt worden, sondern auch weil er sich sehr öffentlichkeitswirksam als Anwalt mit Expertise im Immobilienbereich ins Gespräch gebracht hat. Mit seiner Partnerin, Notarin von Beruf, hat er im „Opene Kanal“ auch schon vor seiner Wahl zum Abgeordneten seine Zuschauer*innen unter anderem über Immobilienrecht „aufgeklärt“. Dass er jetzt in einer Affäre von Immobilienbetrug in erster Instanz verurteilt wurde, entbehrt also nicht einer gewissen Brisanz. Das insbesondre bei einer Fraktion, deren Mitglieder sich gerne als Saubermänner der Nation aufspielen: Sie werden nicht müde, den Rücktritt von Minister*innen zu fordern, selbst dann, wenn es in den ihnen zu Lasten gelegten Vorwürfen noch nicht einmal zu einer Anklage gekommen ist.


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