Saubermann mit Grauschleier
Eine Verurteilung zu einem Jahr Gefängnis mit Bewährung reicht der ADR nicht, ihrem Mitglied Roy Reding nahezulegen, sein Mandat als Abgeordneter abzugeben. Die Erklärung: Die Verurteilung betreffe eine private Affäre des Zentrumsabgeordneten. Zudem habe er ja Einspruch eingelegt und demnach komme es zu einem zweiten Prozess. Bezüglich der Justiz genießen Abgeordnete einen Sonderstatus, denn es gilt zu vermeiden, dass eine Gewalt in die Befugnisse der anderen eingreift. Für Vergehen, die nichts mit der Ausübung des gesetzgeberischen Amtes zu tun haben, gilt allerdings keine „Immunität“ für Abgeordnete. Das heißt aber auch im Umkehrschluss, dass es an den Abgeordneten und ihren Fraktionen hängt, die notwendigen Schlüsse aus einer etwaigen Verurteilung zu ziehen. mehr lesen / lire plus