Strafe gegen Amazon bestätigt

von | 21.03.2025

Foto eines Amazon-Paketes, auf das jemand mit rotem Stift Herzchen gezeichnet hat.

Foto: Alan Levine

Am vergangenen Mittwoch bestätigte das Verwaltungsgericht die Strafe der nationalen Datenschutzkommission (CNPD) gegen Amazon. Diese hatte bereits am 15. Juli 2021 eine Entscheidung gegen den Internet-riesen getroffen, dies wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO). Dagegen hatte Amazon im Oktober 2021 Berufung eingelegt, im Januar 2024 fand die Anhörung vor dem Verwaltungsgericht statt. Nun ist die Entscheidung gefallen: Amazons Berufung wurde zurückgewiesen und die ursprüngliche Entscheidung der CNPD bestätigt. Für den Konzern bedeutet das eine Geldstrafe von 746 Millionen Euro. Außerdem muss Amazon die von der CNPD vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzen, um ihren Datenschutz zu verbessern. Für jeden Tag, an dem das Unternehmen dies nicht tut, werden weitere 746.000 Euro Bußgeld fällig. Amazon hatte – und tut dies wohl weiterhin – gegen mehrere Artikel der DSVGO verstoßen, die unter anderem die Informationspflicht und das Widerspruchsrecht bei der Erfassung personenbezogener Daten betreffen. Allerdings ist dieses jüngste Urteil noch nicht rechtskräftig: Amazon kann noch beim Verwaltungsgerichtshof in Berufung gehen. Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters gab der Konzern bekannt, diese Option in Betracht zu ziehen. Solange die First für den Einspruch läuft, ist das Urteil übrigens aufgeschoben. Die CNPD, die nach dem nationalen Datenschutzgesetz an das Berufsgeheimnis gebunden ist, darf den Fall nicht detailliert kommentieren.

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