Inklusion: Ein Leitfaden

von | 16.11.2015

Die UN-Behindertenrechtskonvention legt fest, dass gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein Menschenrecht ist. Um sie umzusetzen, muss sich auch Luxemburg Instrumentarien geben.

(Foto: Pixabay)

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„Inklusion“ ist en vogue, auch wenn nicht jeder den Leitbegriff mit Inhalt zu füllen vermag, der mehr eine Gesellschafts-Utopie als die Realität beschreibt. Bis wir in einer Gesellschaft leben, in der die Teilhabe aller gesichert ist, ist es ein weiter Weg. Und doch wird auch in Luxemburg mehr und mehr für das Thema sensibilisiert. So veranstaltete Info-Handicap in diesen Wochen unter dem Motto „Goinclusive“ gleich mehrere Konferenzen. Zwei fanden am Abend des 9. November statt: eine im LTPES mit Betroffenen, die andere, ausgetragen von der Menschenrechtskommission (CCDH) mit dem Präsidenten der Lebenshilfe Österreichs, Germain Weber und der am CHL tätigen Kinder-Psychologin Nora Wurth. Ob es reiner Zufall war, dass es ausgerechnet an diesem historischen Datum zwei Veranstaltungen zum Thema „Inklusion“ gab? Auf eine Erinnerung an die Ermordung von mehr als 70.000 Menschen mit einer Behinderung während des Nationalsozialismus, bekannt unter dem Namen „Aktion T4“, wartete man jedenfalls vergeblich. Die systematische Vernichtung sogenannten „lebensunwerten Lebens“ wurde in Deutschland von 1940-1945 betrieben. Doch heute sind die rassenhygienischen Vorstellungen der Nationalsozialisten offenbar Schnee von gestern, obwohl sie sich noch lange im menschenverachtenden Vokabular widergespiegelt haben. Gerade in Bezug auf Menschen mit einer intellektuellen Behinderung ist dies der Fall – immerhin mit diesem Verweis begann Germain Weber seinen Vortrag. Bezeichnete man sie früher als „Narren“ und „Idioten“, später als „geistig Behinderte“, so spricht man heute von „Menschen mit intellektuellen Schwierigkeiten“ oder „Personen mit einer Lernschwäche“.

2007 hat Luxemburg die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben, doch zwischen Ansprüchen und Umsetzung besteht noch immer eine Kluft. Doch mit der Ratifikation des Dokuments hat Luxemburg nunmehr auch die legale Pflicht, die Konvention umzusetzen. Diese sieht in Artikel 33 (2) unter anderem vor, dass die Vertragsstaaten auf einzelstaatlicher Ebene eine Struktur schaffen, die einen oder mehrere unabhängige Mechanismen einschließt. Dabei sollen die Vertragsstaaten die Grundsätze betreffs der Rechtsstellung und Arbeitsweise der einzelstaatlichen Institutionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte berücksichtigen. Die Menschenrechtskommission übernimmt hier eine konsultative Funktion. Darauf zu pochen, dass die Luxemburger Regierung sich auch Instrumente geben muss, ist damit ihr Job.

Kluft zwischen Ansprüchen und Umsetzung

Weber plädierte in seinem Vortrag grundsätzlich für eine inklusive Herangehensweise. Die These seines Vortrags: Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung sind zwei bis vier Mal so oft auch von psychischen Problemen betroffen. Ihr Gesundheitszustand wurde in der Medizin jedoch bisher kaum erforscht. Als strukturelles Problem beim Ausbau von Strukturen in Luxemburg machte er die lange bestehende Unklarheit bei den Zuständigkeiten aus. So obliege die Implementierung der UN-Konvention in der Regel dem Gesundheitsministerium – in Luxemburg dagegen unterstehe der Bereich seit Jahren dem Familienministerium. Kein Wunder, dass der ehemalige Gesundheitsminister mit dem Thema nichts anzufangen wusste. Der Wille, sich mit nationalen Aktionsplänen oder Leitfäden für „Leichte Sprache“ um Inklusion zu bemühen, scheint beim Familienministerium immerhin vorhanden zu sein. Und dennoch plädierte Weber – gerade mit Blick auf die angelsächsischen Länder – für eine umfassende „mental-health-strategy“. In Österreich gebe es einen solchen Plan längst, Kanada und Australien seien hier noch fortschrittlicher. So habe sich zum Beispiel die kanadische Regierung 26 Prioritäten gesetzt, 109 Empfehlungen gegeben sowie Indikatoren formuliert, um die Entwicklung festzuhalten. Und auch Australien habe bereits 2011 in einem „guide“ Rahmenbedingungen für Berufstätige im Bereich der „mental health“ festgelegt. Eine solch umfassende Sensibilisierung bezüglich der „santé mentale“ müsse auch bei der Uni.lu stattfinden, so Weber.

Erratum: Die Veranstaltungsreihe „Go inclusive“ ist eine Initiative der Ligue HMC. Die zweite Konferenz, auf die sich der Artikel bezieht, wurde vom CCDH organisiert und von CET und Info-Handicap unterstützt.

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