JUSTIZ: Lex Greenpeace lebt!
Justizminister Luc Frieden musste sein Gesetz zur Einschränkung des Versammlungsrechts zwar zurückziehen. Dennoch scheinen Luxemburger Gerichte seinen Vorstellungen enstprechend zu urteilen.
Nehmen wir einmal an, ein Journalist erwähnt in einem Presseartikel das Gerücht einer großherzoglichen Verwicklung in die Bommeleeër-Affäre. Und ruft zugleich indirekt dazu auf, den Großherzoglichen Palast kurzzeitig zu blockieren, um durch diese Aktion den Hof unter Druck zu setzen, endlich seine Sicht der Dinge zu schildern. Angenommen, es würden sich daraufhin hunderte aufgebrachte BürgerInnen vor dem Palais versammeln und dort die Touristenscharen daran hindern, eine der Hauptattraktionen der Stadt Luxemburg zu besichtigen. In diesem rein fiktiven Beispiel würde der Hof daraufhin das Presseorgan verklagen – auf Schadensersatz, wegen der ausgebliebenen Eintrittsgelder. mehr lesen / lire plus