HÄUSLICHE GEWALT: Wegweisung wegweisend
Zwar erhält das Gesetz gegen häusliche Gewalt von allen gute Noten. Die zugrunde liegenden Probleme werden aber kaum gelöst.

„Wer schlägt, muss gehn“. Als dieses Prinzip im November 2003 in Luxemburg Gesetzeskraft erhielt, ging ein jahrelanges Tauziehen zu Ende, bei dem insbesondere die oberen Rechtswächter des Staatsrates bis dahin geltende Grundprinzipien in Gefahr gesehen hatten. Die Rede ist vom so genannten „Wegweisungsgesetz“, das im Falle von Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung in Haushalten ein Wohnungsverbot von zehn Tagen für den Aggressor – oder seltener: die Aggressorin – vorsieht. Ausgesprochen wird dieses Verbot von der Polizei, nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft. Diese vorbeugende Maßnahme sieht keine Einspruchsmöglichkeit vor und kann bis auf drei Monate verlängert werden – dann allerdings aufgrund eines richterlichen Beschlusses, der von den Betroffenen anfechtbar ist. mehr lesen / lire plus