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Laut luxemburgischem Gesetz ist es verboten, ein Tier in einem Transportmittel zurückzulassen, wenn dadurch dessen Wohlbefinden bedroht ist. Dennoch muss die Polizei deswegen immer wieder intervenieren: 2019 fünfmal und seither noch ein weiteres Mal. Das geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Gusty Graas (DP) hervor. Wie der befragte Agrarminister, Romain Schneider (LSAP), erklärte, umfasst das entsprechende Gesetz von 2018 zwei Aspekte: Strafbar ist demnach nicht nur das Einsperren eines Tieres in einem Transportmittel, sondern auch die unterlassene Hilfeleistung durch Dritte. Wer ein Tier in Gefahr sieht, so heißt es im Gesetz, muss diesem im Rahmen des Möglichen helfen. „Im Rahmen des Möglichen“ deshalb, da nicht verlangt wird, das eigene Leben aufs Spiel zu setzen, um einem Tier zu helfen. Wie aus der Antwort hervorgeht, wurde bisher noch keine entsprechende Geldstrafe verhängt. Auf die Frage, ob eine Sensibilisierungskampagne zu dieser Problematik geplant sei, verweist Schneider auf ein entsprechendes „Communiqué“, das jedes Jahr bei starker Hitze veröffentlicht werde. „Une campagne de sensibilisation pourrait être un autre moyen pour tenir informés les citoyens à ce sujet“, heißt es weiter. Konkreter wird der Minister nicht.