Umgang mit Geflüchteten: Teilweise menschenunwürdig

von | 30.11.2018

Menschenunwürdige Tests, heruntergekommene, überfrachtete Unterkünfte, unzureichende Betreuung – was die Aufnahme- und Lebensbedingungen geflüchteter Menschen in Luxemburg betrifft, besteht laut CCDH großer Nachholbedarf.

Foto: wikipedia.com

Die konsultative Menschenrechtskommission (CCDH) hat Aufnahme, Betreuung und Integration geflüchteter Menschen hierzulande begutachtet. Das Urteil, das am Mittwoch der Presse vorgestellt wurde, fällt alles andere als positiv aus, auch wenn man anerkennen müsse, dass sowohl vonseiten der Regierung als auch der NGOs viel getan worden sei.

Als besonders erschreckend hebt die CCDH den Umstand hervor, dass manche Antragsteller*innen auf internationalen Schutz eine Untersuchung ihrer Genitalien über sich ergehen lassen müssen. Ziel der Untersuchung ist es, das Alter von Personen zu überprüfen, die angeben minderjährig zu sein, dies jedoch nicht ausreichend belegen können. Im Rahmen dieser Prozedur müssen sich die Betroffenen ausziehen, damit ihre Geschlechtsteile untersucht und fotografiert werden können. „Das ist ein No-Go für uns, das geht einfach nicht. Das hat auch nichts mit Menschenrechten zu tun, sondern mit gesundem Menschenverstand“, so der Präsident der CCDH, Gilbert Pregno. Eine solche Untersuchung sei nicht nur medizinisch nicht fundiert, sondern regelrecht menschenunwürdig.

Das Außenministerium reagierte noch am selben Tag auf die Vorwürfe. Wenn Zweifel bezüglich des Alters eines unbegleiteten Geflüchteten bestünden, sei „der Minister» gesetzlich dazu berechtigt, eine ärztliche Untersuchung zu veranlassen. Das Laboratoire national de santé (LNS) habe die medizinische Expertise dafür entwickelt. Vor 2015 sei zur Altersbestimmung lediglich ein Röntgenbild des Handgelenks gemacht worden, eine Untersuchung, die inzwischen als wenig zuverlässig eingestuft wurde. Die bei der Untersuchung gemachten Fotos, würden streng vertraulich behandelt und weder dem Gutachten des LNS noch der Akte der Antragsteller*innen beigefügt.

Heruntergekommene Unterkünfte

Die CCDH äußert in ihrem Bericht aber noch weitere Kritikpunkte und Forderungen. Der Fokus bei der Begutachtung lag auf den Bereichen Wohnen, Ernährung, Gesundheit und Arbeit. Was die psychologische Betreuung betrifft, wird der CCDH zufolge momentan noch nicht genug getan.

„Wir haben es hier mit Menschen zu tun, die sehr verletzlich sind und wir wünschen uns, dass größere Anstrengungen unternommen werden, um die jeweiligen Bedürfnisse auszumachen und die nötige Hilfestellung anzubieten“, so Pregno. Zusätzlich zu einer ersten Standarduntersuchung, anhand welcher die Betroffenen auf ansteckende Krankheiten hin begutachtet werden, müsse in einer zweiten Untersuchung der Grad der Verletzlichkeit überprüft werden. Kindern und Frauen müsse dabei besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Die Vertreter*innen der Kommission haben zudem festgestellt, dass manche Unterkünfte, wie beispielsweise der Foyer Don Bosco, heruntergekommen sind. Weitere Beanstandungen betreffen den Mangel an Privatsphäre und die oft schlechte Anbindung an den öffentlichen Transport. Die Anzahl von Überweisungen von einer Unterkunft in eine andere sollte auf ein Minimum beschränkt werden. Zudem müsse in jedem „Foyer“ der Internetzugang gewährleistet sein. Die CCDH drückt ihr Bedauern darüber aus, dass die Frist für den Aufenthalt von Familien in einem Centre de rétention von 72 Stunden auf sieben Tage erhöht wurde. Sie wiederholt ihre Forderung, unbegleitete Minderjährige nicht in Rückführungszentren unterzubringen.

Die CCDH fordert zudem, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, was die Abhängigkeit von finanzieller Unterstützung verringere. Das aktuelle System verhindere eine wirkliche Autonomie und Unabhängigkeit der Geflüchteten.

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