Unternehmen für Lieferkettengesetz: Gas geben, statt bremsen

Foto: Initiative pour un droit de vigilance

32 mittelständische Unternehmen fordern ein Gesetz, das die Sorgfaltspflicht auf nationaler Ebene regeln soll.

Ein bisschen hatte OpenLux ihnen die Show gestohlen: Die „Initiative pour le devoir de vigilance“ hatte am Mittwoch zu einer Pressekonferenz geladen, um auch einmal Positives aus der Luxemburger Wirtschaftswelt zu vermelden. Während die Regierung sich schwertut, ein Lieferkettengesetz auf den Instanzenweg zu bringen, und sich vom Unternehmerverband UEL dabei auch noch beständig ausbremsen lässt, gibt es durchaus auch Unternehmer*innen, die sich für eine gesetzliche Regelung auf nationaler Ebene stark machen.

Vor gut zwei Jahren hatte die Initiative die Forderung nach einer nationalen Gesetzgebung gestellt, welche die in Luxemburg tätigen Unternehmen verpflichtet, zu belegen, dass die durch sie vertriebenen Güter und Dienstleistungen nicht mit Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltstandards behaftet sind. Diese Sorgfaltspflicht soll sich über die gesamte Produktionskette erstrecken und nicht erst beim Eintritt in den heimischen Wirtschaftsraum gelten.

Den Spieß umdrehen

Die Forderung nach solchen gesetzlichen Regelungen ist nicht neu. Seit den 1970er-Jahren hatte es durchaus wirksame Kampagnen gegeben, in denen Konzerne mit den Auswirkungen ihres Handelns an oft weit von ihrem Betriebssitz entfernten Orten konfrontiert wurden. Aber die Beweislast lag bei den Akteur*innen der Zivilgesellschaft, die oft mühsam und nicht immer gefahrlos Daten, Fakten und Zeugenaussagen zusammentragen mussten. Spätestens wenn es dann zu zeitraubenden und kostspieligen gerichtlichen Verfahren kam, zeigte sich, wie schwer es war, über die Staatsgrenzen hinaus das Fehlverhalten solcher Konzerne zu ahnden.

Ein Lieferkettengesetz dreht hier den Spieß um: Um ein Produkt überhaupt anbieten zu können, müssen die Anbieter*innen im Vorfeld klären, ob alles mit „rechten Dingen“ zugeht.

Was sich in den letzten Jahren geändert hat: Es gibt Betriebe, die von sich aus ihr „faires“ Verhalten offenlegen und proaktiv ihre Kund*innen über Herkunft und Verarbeitungskette ihrer Produkte informieren. Außerdem wurden weltweit Kampagnen, wie die in Luxemburg, lanciert, die entsprechende Gesetze einklagen und die Politik zum Handeln zwingen.

Längst sind es nicht mehr nur militante Organisationen, die auf Missstände verweisen. So lässt die Internationale Arbeitsorganisation ILO – eine Art Tripartite aus Regierungen, Unternehmensverbänden und Gewerkschaften – Studien erstellen, die auf Zustände hinweisen, von denen man glaubte, sie gehörten der Vergangenheit an: 46 Millionen Erwachsene sind Opfer „moderner“ Sklaverei – wobei das modern vielleicht auf Abwesenheit von Ketten hindeutet, aber eine für die Betroffenen dennoch unerträgliche Situation beschreibt. 150 Millionen Kinder werden weltweit zum Arbeiten angehalten, obwohl die jeweiligen nationalen Gesetze dies verbieten; fast die Hälfte davon sehen sich dabei lebensgefährlichen Bedingungen ausgesetzt – etwa im Untertagebergbau oder auf mit Pestiziden verseuchten Plantagen. Auch die weltweite Zerstörung der Umwelt und die Reduzierung der Artenvielfalt durch Monokulturen und Massentierhaltung – um die Konsumbedürfnisse andernorts zu befriedigen – sind weithin dokumentiert.

Nachdem die Luxemburger Initiative im Dezember verkünden konnte, dass rund 92% der Bevölkerung sich für ein nationales Gesetz ausspricht, waren es also am Mittwoch 32 Unternehmen aus acht Wirtschaftsbereichen, die sich für einen nationalen Weg aussprachen. Zudem hat der Verband der Sozial- und Solidarwirtschaft (Uless) das entsprechende „Business Statement“ mit unterzeichnet.

Darin heißt es – durchaus eigennützig –, eine klare nationale Gesetzgebung biete den Betrieben nicht nur mehr Rechtssicherheit, sondern schaffe auch gerechte Konkurrenzbedingungen. Das von der Regierung gern zitierte Argument des „level playing field“, wenn es darum geht, auf die „unfaire“ internationale Konkurrenz zu verweisen und so nationale Gesetzgebungen nicht zu schnell (oder erst am Sankt Nimmerleinstag) zu verabschieden, kann aus Sicht der unterzeichnenden Unternehmen, also durchaus umgekehrt eingesetzt werden: je schneller, desto besser.


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