Veraltet und nicht richtlinienkonform

Das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) übermittelte Ende Juli eine Stellungnahme zur geplanten Betriebsverlängerung von Kernreaktoren der 1300-MW-Baureihe an Frankreich. Darin heißt es, dass die Anforderungen der französischen Atomaufsicht (ASN) zur Bewertung von Naturgefahren nicht den aktuellen Richtlinien der Western European Nuclear Regulators Association (WENRA) entsprechen. Zusätzlich sei der zwischen 2005 und 2012 erstellte ASN-Leitfaden zur Beurteilung von Überflutungsgefahren inzwischen veraltet. Es wurde auch bemängelt, dass die 1300-MW-Reaktoren aufgrund fehlender Redundanzen nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen. Redundanz bezeichnet das Vorhandensein mehrerer unabhängiger Systeme oder Komponenten, die dieselbe Funktion erfüllen, um das Risiko eines Ausfalls zu minimieren. Bei Druckwasserreaktoren (PWR – Pressurized Water Reactor), wie sie unter anderem im Atomkraftwerk Cattenom verwendet werden, sei eine Nachrüstung auf das angestrebte EPR-Niveau (European Pressurized Reactor) „technisch betrachtet nahezu unmöglich“. Bereits im April berichtete die woxx über Bedenken zur Laufzeitverlängerung des Cattenom-Atomkraftwerks („Kernenergie: Zeitbombe in der Nachbarschaft“ woxx 1783). Österreich verfügt über kein eigenes Atomkraftwerk. Das einzige fertiggestellte Kernkraftwerk in Zwentendorf wurde nach einem Volksentscheid 1978 nie in Betrieb genommen. Das BMK begründet die Stellungnahme dadurch, dass „schwere Unfälle mit bedeutenden Freisetzungen an radioaktiven Stoffen nicht ausgeschlossen werden können und in einem solchen Fall Interventionsmaßnahmen in Österreich erforderlich werden können.“

Frankreich betreibt 56 aktive Kernreaktoren und belegt damit weltweit, zusammen mit China, Platz zwei. Platz eins halten die USA mit 94 Kernreaktoren. Laut Statista betrug das Durchschnittsalter aller Kernreaktoren in Frankreich 38,1 Jahre (Stand: Juli 2023). Das Haut Comité für nukleare Sicherheit (HCTISN) führt noch bis zum 30. September 2024 eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Thema durch. Stellungnahmen können auf der Webseite abgegeben werden.


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