Der Gesetzesentwurf zum Vermummungsverbot hat in seiner aktuellen Form keine Existenzberechtigung. Das geht aus einem am Dienstag vorgestellten Gutachten der konsultativen Menschenrechtskommission (CCDH) hervor. Wie Präsident Gilbert Pregno der Presse gegenüber erklärte, sei es Aufgabe der Regierung, zu belegen, dass Vollverschleierung eine Gefahr für das Zusammenleben in der luxemburgischen Gesellschaft darstelle; und dass darüber hinaus ein Vermummungsverbot der einzige Weg sei, um dieses Problem zu beheben. Erst dann sei die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes gerechtfertigt. Stattdessen sei eine Lösung für ein Problem gesucht worden, das es noch nicht gebe, so Pregno. Die Juristin Deidre Du Bois bedauert, dass im Vorfeld weder Studien zum Thema durchgeführt, noch die Zivilbevölkerung oder betroffene Frauen angehört worden seien. Das Gesetz würde zudem ausschließlich die Frau bestrafen, selbst dann, wenn sie von einem Mann zur Verschleierung gezwungen worden sei. „Dadurch wird ein Symptom angegriffen, Probleme werden allerdings nicht gelöst“, so Du Bois. Im Hinblick auf die Gesichtsvermummung würden die bestehenden „règlements communaux“ zurzeit allemal reichen. Die CCDH geht davon aus, dass in Luxemburg zurzeit 5 bis 10 vollverschleierte Frauen leben.
Halb voll oder halb leer?
Nicht nur der deutsche Bundeskanzler hat seine Probleme mit dem berühmten Glas, das Optimist*innen von jener Gattung Mensch, die immer Trübsal bläst, unterscheiden soll. Da gibt es die schöne Pressehilfe 2.0, und dann soll sie nicht reichen?

