Wenn der Adapto-Pass verwehrt wird

von | 22.04.2021

© Adapto.lu

In einer rezenten parlamentarischen Anfrage an den Transportminister hatte Martine Hansen (CSV) einige Fragen bezüglich Adapto, einem gratis Transportdienst für Menschen, die aufgrund einer Behinderung nicht auf den öffentlichen Transport zurückgreifen können. Ihrer Kenntnis nach habe es seit der Reform des Dienstes im März 2020 mindestens einen Fall gegeben, in welchem einem Arbeitnehmer mit Behindertenstatus der Pass für den Adapto-Dienst verwehrt worden sei. Neben den Gründen dafür, wollte Hansen zudem wissen, welche Maßnahmen Minister Bausch (Déi Gréng) für solche Fälle vorgesehen habe. In seiner Antwort bestätigte dieser, dass mit dem Inkrafttreten der Reform eine Überprüfung aller Dossiers durch eine interministerielle Arbeitsgruppe stattgefunden habe. Dabei sei einem Arbeitnehmer in der Tat das Recht auf einen Adapto-Pass entzogen worden. Die Entscheidung sei darauf zurückzuführen, dass die betroffene Person in der Lage sei, den öffentlichen Transport zu benutzen. In diesem Kontext betonte Bausch daran, dass die Nutzung des öffentlichen Transports ein „Synonym für Inklusion und Autonomie“ sei und erinnerte an die hiesigen Bemühungen, die Standards der UN-Behindertenrechtskonvention in puncto öffentlichem Transport zu erfüllen.

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