Seit Ende Oktober 2021 macht das „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“ (ZUG) darauf aufmerksam, dass hunderte Zebrastreifen in Luxemburg-Stadt nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Dies, weil Parkplätze zu nahe an den Zebrastreifen sind, was die Sicht auf Fußgänger*innen verdeckt und den Straßenverkehr unsicher macht. Mobilitätsschöffe Patrick Goldschmidt behauptete daraufhin, eine interne Analyse habe ergeben, es seien deren nur 37 betroffen. Das ZUG forderte die Herausgabe dieser Analyse, was die Stadt verweigerte. Die „Commission d’accès aux documents“ bestätigte zwar die Ansicht des ZUG, die Stadt mauerte jedoch weiter. Im Juli 2022 zog das ZUG vor Gericht, im September 2024 wurde verhandelt. Am Montagabend kam das Urteil: Luxemburg-Stadt muss die gefragten Dokumente veröffentlichen. Das ZUG feiert das als Sieg für die Transparenz. Déi Gréng forderten die Stadtregierung per Pressemitteilung auf, nicht in Berufung zu gehen.
ZUG gewinnt vor Gericht gegen Stadt Luxemburg
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