BIOTECHNOLOGIE: Mut zur Patentierungslücke

Die Entscheidung für oder gegen eine Neuverhandlung der EU-Genpatent-Direktive obliegt den nationalen Regierungen. Die Chance für Luxemburg, unmissverständlich ethisch Position zu beziehen.

Ein Kommentar von Robert Garcia

Seit über einem Jahr harrt die umstrittene EU-Direktive zur Patentierung von gentechnologischen Erfindungen ihrer Umsetzung. In der öffentlichen Debatte und im ethischen Ausschuss des Luxemburger Parlamentes besonders strittiger Punkt: die geplante Möglichkeit für Antragstellende, nach der Erfindung eines biotechnischen Verfahrens nicht nur das Verfahren selbst, sondern gleich den Ausgangsstoff mitpatentieren zu lassen. Damit wären nicht nur in der Natur vorkommende und somit lediglich „entdeckte“ Lebewesen patentierbar, sondern darüber hinaus drohen heilversprechende Forschungsansätze von kommerziellen Patenten abhängig zu werden.

Anfang vergangener Woche weilte nun eine Delegation des Ethik-Ausschusses in München, um sich von den Spezialisten des europäischen Patentamtes ein letztes Mal beraten zulassen. Die Technokraten des Amtes, das nicht nur die 15 EU-Länder, sondern fünf weitere Staaten und somit nahezu sämtliche osteuropäischen Beitrittskandidaten umfasst, fühlen sich durch die Greenpeace-Aktionen gegen die Genpatentierung brüskiert. Sie schieben die Schuld an der momentanen Misere auf die Brüsseler Kommission, das EU-Parlament beziehungsweise auf die Mitgliedstaaten ab. Diese seien schließlich für die Direktive verantwortlich. In der Tat kann das Patentamt darauf verweisen, dass es lediglich technisch ausgeführt hat, was politisch vorgeben wurde. Allerdings darf man nicht vergessen, dass das „unabhängige“ Amt im Dienste der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie steht und somit von sich aus sicherlich keine Initiative unternimmt, ethische Bedenken vor wirtschaftliche Überlegungen zu stellen.

Der Ball liegt also weiterhin bei den nationalen Parlamenten. Sie müssen ihre jeweiligen Regierungen dazu bewegen, ihrerseits die EU-Kommission zu einer Neuverhandlung der Direktive zu bewegen. Zur Zeit ist Luxemburg hier Vorreiter: Beinahe wäre ein Antrag von Mady Delvaux-Stehres im Plenum durchgeboxt worden. Dieser sieht eine solche Neuverhandlung vor. Im Ausschuss herrschte bis dato Konsens darüber, den Antrag Ende Januar ins Plenum zu bringen. Dort möge dann jedeR Abgeordnete nach seinem christlichen oder anders gearteten Gewissen abstimmen. Da auch das Patentamt Mängel an der Direktive festgestellt hat, wird die aufwendige Visite in München die Abgeordneten in ihren Positionen kaum umgestimmt haben. Uneins sind sich die ParlamentarierInnen jedoch in der Einschätzung, ob in Erwartung der sicherlich Jahre in Anspruch nehmenden Neuverhandlung die alte Direktive vorübergehend umgesetzt werden sollte. Dieses könnte passieren, um die Rechtssicherheit weiterhin zu gewährleisten.

Diesem Ausweg aus der Misere mangelt es nicht an Hypokrisie. Denn wie können Abgeordnete, die grundsätzlich Bedenken gegenüber der Patentierbarkeit von Lebewesen haben, diese ethische Bedenken für ein paar Jahre zwischenlagern?

Logisch und politisch erfrischender wäre es, Luxemburg würde zur Abwechslung mal in einer nicht eigennützigen Angelegenheit mutig vorpreschen und die Neuverhandlung der Direktive fordern. Ohne Zweifel werden andere Länder nachziehen, und die EU-Kommission wird es sicherlich nicht wagen, gegen diese Länder und die öffentliche Meinung vorzugehen. Bereits zuvor hatte es die zuständige Direktion der Kommission arrogant abgelehnt, mit dem Luxemburger Parlamentsausschuss zusammenzukommen. Inzwischen wird aus Brüssel Dialogbereitschaft in Sachen Gentechnik signalisiert. Den von der Industrielobbby dominierten Eurokraten drohen die Felle davon zu schwimmen. Ein mehrheitlich votierter Antrag des kleinen Luxemburger Parlamentes wäre geeignet, Dialogbereitschaft in Handlungsbedarf mutieren zu lassen. Ein bisschen Courage könnte dem Image des Parlaments und der Regierung also nicht schaden.


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