GEFÄNGNIS: Die letzte Freiheit

Im Gefängnis offenbart sich die politische Gewalt des Staates. Auch deshalb schauen viele wohl lieber nicht genauer hin.

Das Gefängnis ist keine Alternative zum Tod, es bringt den Tod mit sich. Ein und derselbe rote Faden durchläuft diese ganze Strafinstitution, die angeblich das Gesetz anwendet, es tatsächlich jedoch suspendiert: hinter den Toren des Gefängnisses regieren die Willkür, die Drohung, die Erpressung, die Schläge. Gegen die Gewalt des Gefängnispersonals haben die Verurteilten nichts mehr als ihre Körper, um sich zu verteidigen, und nur noch ihre Körper zu verteidigen. Um Leben und Tod, nicht um ‚Besserung‘ geht es in den Gefängnissen.“

Diese Schilderung des Strafvollzugs, die Michel Foucault 1972 veröffentlichte, steht im krassen Gegensatz zu den salbungsvollen Vorstellungen von der Knastrealität, wie sie die hiesige Commission juridique im März publizierte. Selbstverständlich bleibe auch ein Gefängnisinsasse formal ein Rechtssubjekt, schließlich sei eine Haftanstalt integraler Bestandteil des Rechtsstaates und nicht etwa exterritoriales Gebiet. Foucault, nicht nur Philosoph, sondern auch Aktivist der „Groupe d’information sur les prisons“, schildert das Gefängnis hingegen als Fokus ungeschminkter politischer Gewalt, deren befriedendes Potenzial jedoch hinter den Gefängnismauern auf merkwürdige Weise seine Wirkung verliert: Nach außen abgesichert, herrschen drinnen andere Gesetze als draußen.

Dies zu bekennen, kommt auch die Commission juridique nicht völlig umhin: „En effet, la société carcérale reste une société fermée ayant des contraintes différentes que la société ouverte. Les dispositifs légaux régulant les comportements à l’extérieur ne peuvent recevoir une traduction opératoire en milieu carcéral.“

Daraus folgt: „La société carcérale nécessite des mesures attentatoires à la liberté individuelle qui ne peuvent se comparer avec celles applicables à la société ouverte“. Es muss eine Vorstellung wie diese sein, die etwa einen Kommentator des „Wort“ anlässlich der Ereignisse in Schrassig zu dem empörten Ausruf veranlasste, wer eine Freiheitsstrafe verbüße, stehe doch immerhin unter dem „besonderen Schutz des Staates“. Auf die Idee, dass Todesfälle wie jener des jungen Kim womöglich die Wahrheit über das Gefängnis offenbaren, kommt er nicht.

Wem der humanistische Gedanke nicht ausreicht, der sei an die Ergebnisse strenger Empirie verwiesen. Der norwegische Rechtssoziologe Thomas Mathiesen etwa hat seit Jahrzehnten Fakten und Argumente zusammengetragen, mit denen er sämtliche Rechtfertigungsstrategien für das Gefängniswesen widerlegt, darunter auch die von der Kommission genannten Strafziele der Abschreckung (des bereits straffällig gewordenen Einzelnen wie der Allgemeinheit), der Reue und der Resozialisierung.

Eine Gesellschaft ohne Gefängnisse ist möglich, unter den gegenwärtigen Verhältnissen aber wohl kaum. Umso wichtiger wäre es, nach Alternativen zu suchen, wie sie in manchen europäischen Ländern bereits praktiziert werden. Doch in Luxemburg wird statt dessen nur über einen zusätzlichen Knast entschieden, die Gelegenheit für andere Konzepte wird versäumt.

Das liegt nicht zuletzt daran, dass sich die Öffentlichkeit kaum für die Zustände hinter den Gefängnismauern interessiert. Ohne eine pressure group, die die Interessen der Häftlinge vertritt, wird sich daran womöglich nichts ändern. Bei „info-prison“ jedenfalls fehlt der bitter benötigte Nachwuchs. Aber auch in anderen Ländern, etwa in Deutschland, steht die Gefangenenhilfe nicht mehr hoch im Kurs, seit die so genannten „politischen Gefangenen“ vorwiegend Rechte sind.

In der aktuellen Debatte sollte man sich zumindest nicht darüber hinwegtäuschen, dass, so wichtig die Ermittlungen über ein etwaiges Fehlverhalten des Gefängnisdirektors Theis auch sein mögen, die Ursachen für die jüngsten Ereignisse strukturell im Gefängniswesen selbst verankert sind. Das zeigt ein Blick in jede beliebige Haftanstalt Europas in schonungsloser Deutlichkeit.

Doch solange das, was im Gefängnis passiert, denen draußen egal ist, sofern sie ihre Ruhe behalten, bleibt denen drinnen, wie Foucault schrieb, „nichts mehr als ihre Körper, um sich zu verteidigen, und nur noch ihre Körper zu verteidigen“. Für Kim bedeutete das, seinen quälbaren Leib zu zerstören, um sich nicht weiterem Leid aussetzen zu müssen. Die letzte Freiheit, die ihm geblieben war.


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