Schiedsgerichte und Politik: Der iTTIP-Traum

von | 14.04.2016

Selbst wenn den Argumenten der TTIP-Kritiker Rechnung getragen wĂĽrde, bliebe die Welt kompliziert.

Wird 2022 das Jahr sein, in dem die alternativen Food Trucks vom US-Junkfood-Business verdrängt werden? Nicht, wenn Bernie die Wahlen gewinnt und mit der EU ein iTTIP aushandelt. (Wikimedia / Fakia / CC-BY-SA 4.0)

Wird 2022 das Jahr sein, in dem die alternativen Food Trucks vom US-Junkfood-Business verdrängt werden? Nicht, wenn Bernie die Wahlen gewinnt und mit der EU ein iTTIP aushandelt. (Wikimedia / Fakia / CC-BY-SA 4.0)

Am 11. April 2022 verhandelte das Transatlantische Handelsgericht in Lissabon die Klage des Konzerns „Delaware Fried Chicken“ gegen die Föderation der luxemburgischen Sekundarschulen. Es war fĂĽr die im Rahmen des Transatlantischen Freihandelsabkommens geschaffene neue Institution die erste Angelegenheit dieser Art. FĂĽnf Jahre zuvor waren die Verhandlungen ĂĽber TTIP endgĂĽltig am Widerstand der Zivilgesellschaft gescheitert. Kurz danach hatte US-Präsident Bernie Sanders einen Vorschlag fĂĽr ein „Improved Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (iTTIP) getauftes Abkommen vorgelegt, der die Kritik jenseits und diesseits des Atlantiks berĂĽcksichtigte. Insbesondere sollten statt der umstrittenen ISDS-Schiedsgerichte fĂĽr Klagen von Investoren gegen Staaten Organe einer regulären Gerichtsbarkeit installiert werden – das besagte Lissabonner Handelsgericht war das Ergebnis.

Doch obwohl, wie seinerzeit von der Zivilgesellschaft gefordert, nun regulär bestallte Richter das transatlantische Recht interpretierten, fiel das Urteil im obigen Rechtsstreit zugunsten des Konzerns aus. Die Ausschreibung der Sekundarschulen für Food Trucks schloss nämlich Nahrungsmittel wie Chlorhähnchen ausdrücklich aus. Das aber, befand das Gericht, benachteilige den US-Konzern und stelle ein unzulässiges Handelshemmnis dar.

Angesichts des Sturms der Entrüstung, der hierauf losbrach, sahen sich US-Regierung und EU-Kommission zu einer Reaktion gezwungen. In einer gemeinsamen Erklärung kündigten sie am 18. Juni 2024 eine Überarbeitung der Ausführungsbestimmungen für iTTIP-Ausschreibungen an, welche den Entscheidungsspielraum öffentlicher Einrichtungen bei der Nahrungsmittelqualität sicherstellen sollte. Im Herbst, so die Verlautbarung, werde ein entsprechender Text vorgelegt, der dann möglichst schnell von der Transatlantischen parlamentarischen Versammlung (TAPA) begutachtet und verabschiedet werden solle.

Was zeigt diese Polit-Fiction? Erstens, dass reguläre Gerichte ihre Urteile nicht automatisch im Sinne des öffentlichen Interesses fällen. Zwar zeichnen die TTIP-Kritiker ein idyllisches Bild vom Wirken der etablierten Justiz (siehe Kasten), doch fehlt es in Wirklichkeit keineswegs an Rechtsfällen, die diese Vorstellung relativieren. So hat zum Beispiel der Europäische Gerichtshof im vergangenen Jahr die deutschen Grenzwerte für Giftstoffe in Spielzeug für rechtswidrig erklärt. Und die luxemburgische Rechtsprechung zugunsten von Grundbesitzern, deren Land durch die Ausweisung eines Überschwemmungsgebiets an Wert verliert, ähnelt stark den von TTIP-Kritikern angeprangerten Klauseln zu entgangenen Gewinnen für Investoren.

Bernie und das Food-Truck-Urteil

Das fiktive Happy End zeigt des Weiteren, dass Fehlentwicklungen, die sich aus Verträgen, Gesetzen und ihrer Interpretation durch die Justiz ergeben, von Politiker korrigiert werden können. Dazu mĂĽssen sie auf die Zivilgesellschaft hören und den Vorrang der öffentlichen ĂĽber die privaten Interessen sicherstellen. Tun sie das nicht – wie derzeit auf EU-Ebene, wo notwendige Verbesserungen von Direktiven durch die Wirtschaftslobbys verhindert werden – so riskieren sie, ihre GlaubwĂĽrdigkeit zu verlieren.

Drittens: Im real existierenden TTIP ist kein TAPA vorgesehen. Wem die Idee einer transatlantischen parlamentarischen Institution abenteuerlich vorkommt, dem müsste die Schaffung eines so großen gemeinsamen Marktes ohne demokratische Kontrolle geradezu halsbrecherisch erscheinen. So gesehen sind die Schwierigkeiten der EU, die Wirtschafts- und Währungsunion um eine angemessene politische und soziale Union zu ergänzen, das beste Argument gegen TTIP: Dieses ist ein Freihandelsabkommen, bei dem es von vornherein nur um eine Verbindung der Märkte, nicht aber der politischen Mechanismen geht.

NGOs gegen ISDS

(lm) – Sieben Plagen prophezeite Johannes in der biblischen Apokalypse, sieben Plagen sehen die TTIP-Kritiker kommen, sollten die geplanten Schiedsgerichte fĂĽr Investoren eingefĂĽhrt werden. Auf einer Pressekonferenz am 11. April legte die NGO-Plattform „Stop TTIP“ ihre Position dar.
Die Zeit drängt, weil die Unterzeichnung des Freihandelsabkommens der EU mit Kanada (Ceta) ansteht, erläuterte Blanche Weber vom Mouvement écologique. Weil auch bei diesem Vertrag ein Schiedsgericht vorgesehen ist, betrachten die NGOs Ceta als eine Art Trojanisches Pferd für TTIP. Das von der EU-Kommission für beide Abkommen vorgeschlagene „Investment court system“ (ICS) enthalte zwar Detailverbesserungen, so Weber, doch es sei grundsätzlich das gleiche wie das System des „Investor-State dispute settlement“:  „ICS ist der ISDS-Zombie“. Jean-Claude Reding, Präsident der „Chambre des salariés“, unterstrich, dass man den EU-Vorschlag ablehne und zum gegebenen Zeitpunkt gegen ihn demonstrieren werde.
Die sieben angekĂĽndigten Plagen reichen von der Gefährdung des Rechtsstaats ĂĽber die Benachteiligung inländischer Investoren bis zur Beeinflussbarkeit der ICS-Richter. Dabei sei gerade die richterliche Unabhängigkeit die Basis unseres Rechtssystems, so die NGOs. Deren Argumentation fällt jedoch zum Teil recht grob aus. So heiĂźt es im Pressedossier, die ICS-Richter wĂĽrden „kein festes Gehalt“ beziehen. Aber: Ein Salär von 7.000 Euro als monatliches „Grundgehalt“ – hinzu kommen Honorare fĂĽr die geleistete Arbeit – mag fĂĽr einen Richter nicht viel sein, ein Klacks ist es nicht. Auch dass es, wie behauptet, fĂĽr die Schiedsgerichte keinen Bedarf gebe, kann bezweifelt werden. Osteuropäische Staaten haben den Ruf, schon mal ein Gesetz zugunsten eines einheimischen Unternehmens – und entsprechend zum Nachteil ausländischer Investoren – zu erlassen. Und nur ĂĽber eine EU-Klage konnten vor einigen Jahren ausländische Anwälte in Luxemburg die gegen sie gerichtete Sprachklausel zu Fall bringen.
Sind Schiedsgerichte eine logische Konsequenz der grenzĂĽberschreitenden Investitionen und der wirtschaftlichen Globalisierung? In gewisser Weise ja (woxx 1365). Doch sind sie nicht die einzige mögliche Antwort – innerhalb der EU wird ein groĂźer Teil der handelsrechtlichen Streitfälle im normalen Rechtsrahmen gelöst. Das Hauptproblem ist, wie die NGOs korrekt festhalten, dass durch die Schiedsgerichtsbarkeit Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt werden – ein Problem, auf das der nebenstehende Artikel eingeht.

Detaillierte Stellungnahme der NGOs unter meco.lu

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