Revenu d’inclusion sociale: (Nicht) Garantiertes Mindesteinkommen


von | 01.05.2017

Die ReformplĂ€ne zum Mindesteinkommen stoßen bei der Opposition auf Kritik. Der Rechtsanspruch auf Sozialhilfe sei mit ihnen nicht mehr gewĂ€hrleistet.

Auch wenn hierzulande absolute Armut kaum vorhanden ist: Auf Sozialhilfe sind dennoch mehr als 20.000 Menschen angewiesen. (Bildquelle : Wikipedia)

BekĂ€mpfung von Kinderarmut, verstĂ€rkte UnterstĂŒtzung von Frauen und Alleinerziehenden, administrative Vereinfachung und soziale Inklusion – das sind die Ziele, die vom Familien- und Arbeitsministerium mit der Reform des Revenu minimum garanti (RMG), kĂŒnftig Revenu d’inclusion sociale (Revis) genannt, avisiert werden. Die staatliche Hilfeleistung gilt Personen und Haushalten, deren Einkommen nicht dem zur Existenzsicherung erforderlichen Minimum genĂŒgt. KĂŒnftig sollen diejenigen, die an Maßnahmen zur Resozialisierung oder zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen oder mehr als zehn Stunden pro Woche arbeiten, zusĂ€tzlich zur Allocation d’inclusion eine Allocation d’activation erhalten. Je nach der Beschaffenheit ihres Falls mĂŒssen EmpfĂ€ngerInnen Maßnahmen bei unterschiedlichen Institutionen beantragen. AntragstellerInnen, deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt als realistisch einzuschĂ€tzen sind, werden an die Adem vermittelt, alle anderen an den Office national d‘inclusion sociale (Onis).

Von kleineren Kritikpunkten 


„Diese Reform richtet sich mehr gegen arme Menschen als gegen die Armut an sich“, bedauert Marc Spautz. Auf einer Pressekonferenz am vergangenen Montag ging der christlich konservative Abgeordnete auf gleich mehrere kritikbedĂŒrftige Punkte ein. Der Umstand, dass das auf den jeweiligen Internetseiten des Snas und des Fonds national de solidaritĂ© (FNS) bereitgestellte Zahlenmaterial divergiert, habe zur Folge, dass Betroffene nicht wissen, auf welche Datenbank sie sich verlassen können. Ferner beanstandet Spautz, dass unter 25-JĂ€hrige nur dann den Revis beanspruchen dĂŒrfen, wenn sie schwanger sind oder einen SĂ€ugling haben. „Junge Frauen und MĂ€nner, die ihre Großeltern betreuen, gehen dabei leer aus. Ist das Absicht oder wurden sie vergessen? Da fehlen uns Antworten von Seiten der Regierung“, so Spautz. Zudem merkte er an, dass nicht jedeR der Betroffenen erwerbstĂ€tig sein könne. Manche seien krank, und bei fast der HĂ€lfte handele es sich entweder um Kinder oder aber ĂŒber 60-JĂ€hrige. Der Revis sowie die angebotenen Maßnahmen könnten also unmöglich allen Betroffenen den Zugang zur Arbeitswelt öffnen. Als begrĂŒĂŸenswert bezeichnet Spautz, dass der Basispauschaulbetrag fĂŒr Kinder erhöht werden soll. Unter dem Strich erhielten manche nun jedoch weniger, da das Kindergeld heruntergesetzt wurde.


 hin zu grundsÀtzlicheren

GrundsĂ€tzlicher ist dann schon die Kritik an der Regelung, das garantierte Mindesteinkommen kĂŒnftig an Bedingungen zu koppeln: „Mit den neuen Zugangsbestimmungen wird das Recht auf ein garantiertes Mindesteinkommen in Frage gestellt. Das grundlegende Recht auf eine finanzielle UnterstĂŒtzung entfĂ€llt.“

Erbringen Betroffene nicht das erforderte Engagement, erhalten sie kĂŒnftig in den meisten FĂ€llen zwar mehr als vor der Reform, aber immer noch zu wenig. Auch wenn der Name „Allocation d’inclusion“ das Gegenteil suggeriert: Ohne zusĂ€tzliche UnterstĂŒtzung ist der soziokulturell definierte Mindestbedarf fĂŒr ein menschenwĂŒrdiges Leben in Luxemburg nicht zu gewĂ€hrleisten. Der im letzten Jahr vom Statec durchgefĂŒhrten Untersuchung „Quels besoins pour une vie dĂ©cente“ zufolge benötigt eine vierköpfige Familie mindestens 3.935 Euro um hierzulande halbwegs gut leben zu können. Nach der geplanten Reform wĂŒrde sie jedoch eine „allocation d’inclusion“ von lediglich 2.538,95 Euro erhalten. FĂŒr die CSV ist völlig unverstĂ€ndlich, weshalb die Ergebnisse der Studie beim Ausarbeiten des Gesetzesentwurfs nicht berĂŒcksichtigt worden sind.

Nur wer etwas leistet, hat also Anrecht auf eine Grundsicherung. Eine solche Forderung nach eigenverantwortlicher Selbstaktivierung entspricht dem neoliberalen Menschenbild, nach welcher jedeR seiner_ihres eigenen GlĂŒckes SchmiedIn ist. Als UnternehmerIn seiner_ihrer selbst im Sinne Foucaults, sollen Betroffene in einer individuell zu erbringenden Leistung auf eine Verbesserung ihrer Lage hinarbeiten. Zugleich wird eine stigmatisierende Sichtweise verstĂ€rkt, nach welcher es Arbeitslosen an Verantwortungsbewusstsein fehlt und sie deshalb mit restriktiv-disziplinierenden Maßnahmen zum Arbeiten motiviert werden mĂŒssen. Bewirkt wird dadurch vor allem eine Verlagerung der sozialen Verantwortung auf die Individuen.

Weniger soziale Verantwortung

Insgesamt steht bei dem Ganzen also nicht die soziale Sicherung im Vordergrund, sondern die Vermittlung prekarisierter Arbeit. Wenn Corinne Cahen die geplante Reform Anfang des Jahres damit begrĂŒndete, dass es sich wieder lohnen mĂŒsse, arbeiten zu gehen, ist ihr entgegenzuhalten, dass Arbeit an sich den Ausweg aus der Armut noch nicht garantiert. So betrachtet gewĂ€hrleistet die Bindung der UnterstĂŒtzung an Bedingungen vor allem eines: eine Unterscheidung der Armen in tugendhafte, arbeitswillige und andere, die faul sind und der Disziplinierung bedĂŒrfen.

Ein wenig klingt all das nach individualisierender „BeschĂ€ftigungstherapie“; grundsĂ€tzliche Probleme, wie strukturelle Ungleichheit, werden nicht einmal angekratzt. Ob dies eine CSV-Regierung wesentlich anders angehen wĂŒrde, ist fraglich. Die christlich-konservative Partei sieht eine Reform jedoch in jedem Fall als notwendig an und ist bereit, sich konstruktiv einzubringen. Von der Regierung fordert sie, die geplanten Änderungen sowohl mit den Sozialpartnern als auch im parlamentarischen Fachausschuss zu beraten, und zwar noch bevor das Gutachten des Staatsrats vorliegt.

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