Frontex kann weiter im Trüben fischen: Eine Klage mit dem Ziel, Informationen über einen umstrittenen Einsatz der EU-Grenzschutzagentur offenzulegen, wies der Gerichtshof der EU in Luxemburg am vergangenen Mittwoch zurück. Die NGO „Sea-Watch“ hatte auf die Veröffentlichung von Dokumenten geklagt, die laut der Organisation die Verstrickung von Frontex in eine am 30. Juli 2021 stattgefundene Abfangaktion von Flüchtlingen innerhalb der Such- und Rettungszone Maltas belegen sollen. Damals wurde laut Sea-Watch ein Boot mit 20 Flüchtlingen unter Verstoß gegen internationales Recht von der sogenannten libyschen Küstenwache nach Libyen zurückgeschleppt („Pullback“); Frontex habe dies erst ermöglicht. Die Grenzschutzagentur hatte die Herausgabe der gewünschten Informationen unter Verweis auf Artikel 4 der EU-Verordnung Nr. 1049/2001 verweigert, der so unterschiedliche Argumente wie den Schutz der öffentlichen Sicherheit oder auch der internationalen Beziehungen als Gründe zur Geltung bringt. Das Urteil vom Mittwoch folgt dieser Argumentation, erklärt die Frontex-Begründung allerdings formal teilweise für nichtig: Frontex hatte in seiner ansonsten detaillierten Begründung gegenüber Sea-Watch mehr als hundert Fotos zu dem Vorfall unerwähnt gelassen und deren Existenz erst während des Verfahrens offengelegt. Am Resultat ändert das wenig, denn das Urteil hat Signalwirkung: Es zementiere „Frontex’ Straflosigkeit an den europäischen Außengrenzen“, wie es in einer Erklärung von Sea-Watch heißt.
Europäische Chemikalienpolitik: Giftige Prokrastination
2022 verkündete die EU-Kommission das Ziel „Null Verschmutzung“ und sagte damit giftigen Chemikalien, die Mensch und Umwelt belasten, den Kampf an. Passiert ist seitdem wenig, denn: Die Kommission steht sich selbst im Weg.

