Seit das Justizministerium im September 2020 den Gesetzentwurf zum „Accès à ses origines“ im Rahmen einer Adoption, einer anonymen Geburt oder einer künstlichen Befruchtung vorlegte, wurden bereits mehrere Gutachten dazu veröffentlicht. Darunter das vom Staatsrat und das vom Planning familial. Jetzt äußerte sich erstmals auch die beratende Menschenrechtskommission (CCDH) zum Text. Auch wenn die CCDH das Vorhaben allgemein begrüßt, kann sie nicht nachvollziehen, wieso es sich ausschließlich auf Adoption, anonyme Geburt und künstliche Befruchtung bezieht. Vielmehr bedürfe es eines Rechts, die eigene biologische Herkunft zu erfahren, ganz unabhängig von Zeugungsmethode und Geburtsumständen. Die CCDH spricht sich zudem vehement dagegen aus, die Zeugungsmethode auf der Geburtsakte zu vermerken, wie es der Gesetzentwurf zurzeit vorsieht. Eine weitere zentrale Forderung: Betroffene Kinder sollen bereits vor ihrem 18. Lebensjahr Informationen über ihre biologische Herkunft erfahren dürfen. Zudem sei es wichtig, eine unabhängige Institution zu gründen, die für den „Accès à ses orgines“ verantwortlich ist. Die CCDH spricht sich dafür aus, die Reform des Abstammungsrechts im Sinne von LGBTIQA-Menschen möglichst zeitnah abzuschließen, „afin d’éviter des procédures administratives injustifiées pour ces personnes et de renforcer la reconnaissance de la diversité des familles en droit et en pratique“.
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