Das CET kritisiert die Entscheidung der Kolléisch-Direktion, sich über die Wahrnehmung einer Person mit Rassismuserfahrung hinwegzusetzen. Zudem würden kolonialistisch geprägte Praktiken wie das Blackfacing nicht ausreichend hinterfragt und thematisiert.

Quelle: CET
In ihrer Ausgabe vom 3. Juli berichtete die woxx über einen Fall von Blackfacing an einem luxemburgischen Gymnasium (woxx1587). So war im hauptstädtischen Kolléisch bei einer Schulaufführung ein weißer Schüler mit schwarz geschminktem Gesicht aufgetreten. Eine Schülerin schwarzer Hautfarbe hatte sich daraufhin an die Direktion gewendet, mit der Bitte, bei kommenden Vorführungen auf das Blackfacing zu verzichten. Ohne Erfolg: Die Direktion verteidigte die rassistische Praktik damit, dass nicht die Intention bestanden habe, sich über Schwarze Menschen lustig zu machen.
Auf Nachfrage der woxx hat nun das CET (Centre pour l’égalité de traitement) eine Stellungnahme ausgearbeitet. Vorausschickend, dass keines der Mitglieder besagter „Kolléisch in Concert“-Aufführung beigewohnt habe, stellt das CET klar, dass es sich bei Blackfacing um ein „Symbol für das Trauma des Rassismus und der Versklavung“ handele. Aus diesem Grund könne „das historische, rassistische Erbe, das mit Blackfacing verbunden sei, nicht ignoriert werden“. Es sei „schwer nachvollziehbar“, dass sich in diesem Fall über die Wahrnehmung von Menschen mit Rassismuserfahrung hinweggesetzt worden sei. In den Augen des CET wäre es wünschenswert auf eine solche herabwürdigende Bühnenpraxis zu verzichten. „Es sollte sich prinzipiell immer überlegt werden, wann und wie nötig es ist die Herkunft oder Hautfarbe zu markieren. Dies gilt auch insgesamt für das Nachspielen von körperlichen oder sonstigen Eigenschaften“, so das CET weiter. Das Gremium spricht abschließend die Empfehlung aus, solche Thematiken im Vorfeld mit den Schüler*innen zu besprechen. In diesem konkreten Fall wäre es nötig gewesen, die Schüler*innen zumindest im Nachhinein über das historische Erbe der Praktik aufzuklären.