Im April 2015 erteilte die Europäische Kommission Zulassungen für zwei Sorten von genetisch modifiziertem Soja. Die Nichtregierungsorganisation Testbiotech forderte daraufhin eine nochmalige Prüfung der Zulassung, da die Effekte der modifizierten Sojasorten auf die menschliche und tierische Gesundheit nicht ausreichend geprüft worden seien. NGOs haben laut der Aarhus-Konvention das Recht, eine solche Prüfung zu beantragen. Die Konvention regelt unter anderem die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen. Die Kommission argumentierte, dass Gesundheitsbedenken sich nicht auf Umweltrisiken bezögen und verwarf den Antrag von Testbiotech. Die NGO zog daraufhin vor den Europäischen Gerichtshof, um die Entscheidung der Kommission anzufechten. Dort bekam sie am 14. März Recht. Das Gericht argumentierte, dass genetisch modifizierte Organismen (GMOs) Teil der Umwelt seien. Damit gelten sämtliche Zulassungen für GMOs als Umweltrecht und fallen somit unter die Bestimmungen der Aarhus-Konvention. Die Kommission muss nun also der Forderung von Testbiotech nachkommen und die beiden Soja-Sorten von Monsanto und Pioneer nochmals prüfen.
Datenschutz: Überwachung 365
„Microsoft“ überwacht illegalerweise Schüler*innen, die Software des Unternehmens verwenden, befand die österreichische Datenschutzbehörde. Das Luxemburger Bildungsministerium sieht hingegen keinen Grund zur Sorge. Anfang Oktober veröffentlichte die österreichische Datenschutzbehörde eine Entscheidung zu einer Beschwerde einer Schülerin, die...

