EuGH lässt Überprüfung von GMO-Soja zu

von | 15.03.2018

Im April 2015 erteilte die Europäische Kommission Zulassungen für zwei Sorten von genetisch modifiziertem Soja. Die Nichtregierungsorganisation Testbiotech forderte daraufhin eine nochmalige Prüfung der Zulassung, da die Effekte der modifizierten Sojasorten auf die menschliche und tierische Gesundheit nicht ausreichend geprüft worden seien. NGOs haben laut der Aarhus-Konvention das Recht, eine solche Prüfung zu beantragen. Die Konvention regelt unter anderem die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen. Die Kommission argumentierte, dass Gesundheitsbedenken sich nicht auf Umweltrisiken bezögen und verwarf den Antrag von Testbiotech. Die NGO zog daraufhin vor den Europäischen Gerichtshof, um die Entscheidung der Kommission anzufechten. Dort bekam sie am 14. März Recht. Das Gericht argumentierte, dass genetisch modifizierte Organismen (GMOs) Teil der Umwelt seien. Damit gelten sämtliche Zulassungen für GMOs als Umweltrecht und fallen somit unter die Bestimmungen der Aarhus-Konvention. Die Kommission muss nun also der Forderung von Testbiotech nachkommen und die beiden Soja-Sorten von Monsanto und Pioneer nochmals prüfen.

Dat kéint Iech och interesséieren

NEWS

Non à « la directive, rien que la directive »

Le gouvernement pourrait déjà présenter un avant-projet de loi pour la directive européenne sur le devoir de vigilance à l’automne, a avancé l’ONG Initiative pour un devoir de vigilance. Après avoir été adoptée en juin 2024, puis considérablement édulcorée dans le cadre du paquet Omnibus I, la directive doit maintenant être implémentée par les États membres.

NEWS

Cybergewalt stärker bekämpfen

Die Regierung hat auf Vorschlag von Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs gebilligt, um die Bekämpfung von Cybergewalt zu verstärken.