2018 intervenierte die Polizei 739-mal in Fällen häuslicher Gewalt, 231-mal kam es zu einer von der Staatsanwaltschaft bewilligten Wegweisung des*der Täter*in. Damit sind die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Eine Wegweisung dauert in der Regel 14 Tage, kann auf Anfrage jedoch auf bis zu drei Monate verlängert werden. Täter*innen sind in dieser Phase verpflichtet, sich an den Dienst Riicht eraus zu wenden, Opfern stehen dagegen der Service d’assistance aux victimes de violence domestique (SAV) sowie der Service psychologique pour enfants et adolescent(e)s victimes de violence domestique (Psyea) bei Bedarf zur Seite. Im Jahr 2018 hat Riicht eraus 409 Fälle betreut. Bei 44,7 Prozent davon handelte es sich um Menschen, die auf freiwilliger Basis an die Beratung herangetreten waren. Um zusätzlich für die Problematik der häuslichen Gewalt zu sensibilisieren, startet das Chancengleichheitsministerium (Mega) nun eine Kampagne, die aus einer Broschüre, einem Plakat sowie der Internetseite www.violence.lu besteht. Auf Letzterer finden sich Informationen über unterschiedliche Formen von Gewalt, Kontaktdaten für Hilfestellen sowie eine Zusammenfassung der Istanbul-Konvention, die letztes Jahr von Luxemburg in Form eines Gesetzes ratifiziert wurde. Dieses sieht eine Verschärfung der Bestrafung häuslicher Gewalt sowie die Erweiterung der Präventionsmaßnahmen und des Opferschutzes vor.
Luxemburgs Gesundheitsprofil
Im Rahmen der EU-Initiative „State of Health in the EU“ wurde am 13. Januar das aktuelle Gesundheitsprofil für Luxemburg vorgestellt. Der alle zwei Jahre erscheinende Bericht vergleicht die Gesundheitssysteme der EU-Mitgliedstaaten sowie von Island und Norwegen. Mit einer Lebenserwartung von 83,5 Jahren belegte Luxemburg 2024 hinter Italien,...

