Rund ein Drittel der Zebrastreifen in Luxemburg-Stadt sind nicht mit der Straßenverkehrsordnung kompatibel. Das ergab eine Untersuchung des „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“ (ZUG). Laut Code de la Route dürften Parkplätze nur in einem Mindestabstand von fünf Metern zu Fußgänger*innen- oder Radüberwegen angelegt werden. Zwischen Juni und August 2021 haben Freiwillige des ZUG mittels einer App Luftbilder sämtlicher Zebrastreifen in Luxemburg-Stadt ausgewertet. Alle Ergebnisse wurden laut ZUG von mindestens fünf Menschen überprüft, um eine gute Datenqualität zu erhalten. Insgesamt sind 475 Zebrastreifen näher als fünf Meter an Stellplätzen, bei 162 ist die Lage unklar. Das ZUG fordert in seiner Pressemitteilung die Stadt Luxemburg auf, die entsprechenden Stellplätze zu entfernen und durch Markierungen auf die Zebrastreifen hinzuweisen. 2015 hatte es bereits ein Audit des „Büro für Stadt- und Verkehrsplanung“ gegeben, in dem die Sicherheit von Fußgänger*innenüberwegen in Luxemburg-Stadt kritisiert worden war. Die Daten der ZUG-Untersuchung, die als „citizen science“-Projekt von Freiwilligen durchgeführt worden ist, sind auf zug.lu/safe-crossing frei verfügbar.
Illegale Zebrastreifen in Luxemburg-Stadt
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