„March for Freedom“ Urteile bestätigt

von | 11.04.2018

Vier Jahre nach den Geschehnissen wurden die mehrmonatigen Haftstrafen gegen politische Aktivist*innen aufrechterhalten. Veranstalter und Betroffene zeigen sich über „politisches Urteil“ enttäuscht.

http://www.justin-turpel.lu/march-for-freedom-teilnehmerinnen-vor-gericht/

Als Anfang Juni 2014 die europäischen Innenminister*innen sich in Luxemburg trafen, um unter anderem über die Europäische Grenzschutzagentur „Frontex“ zu beraten, statteten ihnen die Aktivist*innen des „March for Freedom“, der von Straßburg nach Brüssel unterwegs war, einen Besuch ab. Etwa 60 Personen demonstrierten auf Kirchberg und sahen sich mit einem für Luxemburger Verhältnisse recht großen und nicht wenig rabiaten Polizeiaufgebot konfrontiert. Am Ende waren Verletzte auf beiden Seiten zu beklagen, 13 Personen wurden verhaftet und nach etwa sieben Stunden wieder freigelassen. Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass die Protestaktionen des Marsches in anderen Städten und Stationen weitaus friedlicher abgelaufen waren und es, anders als in Luxemburg, nicht zu Massenfestnahmen gekommen ist.

Knapp zwei Jahre später wurde die unschöne Episode in Luxemburg bei sechs beteiligten Demonstrant*innen –knapp vor Verjährungsfrist – aufgrund einer Vorladung durch die Luxemburger Gerichtsbarkeit wieder aktuell: Sie sollten unter anderem wegen Rebellion, Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Beamtenbeleidigung zur Verantwortung gezogen werden. Ein erstes Urteil vom Mai 2017 blieb zwar weit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, verdonnerte die Angeklagten aber dennoch zu mehrmonatigen Haftstrafen, die, außer im Fall eines Angeklagten, der nicht zum Prozess erschienen war, auf Bewährung ausgesetzt worden waren. Außerdem sah der Richterspruch die Zahlung von 4.500 Euro Entschädigung an die betroffenen Polizeibeamten vor.

Die sechs verurteilten Aktivist*innen legten Einspruch ein. Ohne Erfolg. Am 27. März wurden die Urteile der ersten Instanz bestätigt.

In einer Presserklärung geben die Organisator*innen des „March for Freedom“ ihrer Enttäuschung über die Luxemburger Justiz freien Lauf. Sie sehen ihre Mitstreiter*innen eher als Opfer, denn als Täter in dieser Affäre: Mehrere Zeug*innen hatten ausgesagt, dass ausländische Protestteilnehmer*innen auf brutalste Weise festgenommen und einige von ihnen später auf dem Polizeipräsidium „misshandelt, rassistisch und sexistisch beleidigt“ worden seien. Bilder in diversen Medien hatten gezeigt, wie Polizeihunde ohne Maulkorb Teilnehmer*innen gebissen hatten und. Festgenommene wurden zudem an den Haaren die Treppe vor dem Konferenzgebäude herunter gezerrt.

Obwohl der Ort des Geschehens an der Place de l’Europe von Kameras überwacht wird, wurden während der Verhandlung keine Videobeweise vorgelegt, um die angeblichen Straftaten der Angeklagten zu belegen oder auch die Vorwürfe gegenüber der Polizei zu entkräften.

„Heute sehen wir diesem Gerichtsurteil mit Wut und Fassungslosigkeit entgegen. Wir sehen hier keine Gerechtigkeit. Wir sehen, dass das luxemburgische Gericht hier ein Exempel statuieren wollte“, heißt es in der Stellungnahme von „March for Freedom“. Polizeibeamte, die wohl völlig ausgerastet waren, versuchten so ihr Handeln zu legitimieren. Es handele sich um ein politisches Urteil: „Dass sich Menschen in Solidarität zusammenfinden, um gegen strukturellen Rassismus, gesellschaftliche Ungerechtigkeiten und den Rechtsruck in Europa zu demonstrieren, für ein Bleiberecht für alle und gegen eine Militarisierung der EU-Außengrenzen, scheint in ihrer Demokratie nicht willkommen zu sein.“

Wer die Angeklagten unterstützen will, kann an die Rote Hilfe spenden (unbedingt mit Verwendungszweck „M4F“): Rote Hilfe e.V. Sparkasse Göttingen, IBAN DE25 2605 0001 0056 0362 39, BIC NOLADE21GOE.

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