Luxemburg blĂŒht wohl doch kein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht-Umsetzung der Open-Data-Richtlinie. Das entsprechende Gesetz ist auf der Zielgeraden.

(Foto: Jonathan Gray/Wikimedia)
Letzten Donnerstag hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass sie gegen 19 Mitgliedsstaaten, darunter auch Luxemburg, ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Grund ist die Nicht-Umsetzung der Open-Data-Richtlinie, die im Juni 2019 in Kraft getreten war. Unter Open Data versteht man das Prinzip, dass Daten â meist von öffentlichen Akteuren â frei zugĂ€nglich und ohne Restriktionen weiterverwendbar sind. Das können zum Beispiel FahrplĂ€ne, Umweltdaten oder ein staatliches Budget sein. Am 17. Juni 2021 hĂ€tten alle Mitgliedsstaaten die Richtlinie in ihrem nationalen Recht verankern mĂŒssen â die meisten haben das jedoch nicht geschafft. Bevor die Sache vor den EuropĂ€ischen Gerichtshof kommt, schickt die Kommission jedoch zuerst einen bösen Brief. Den hat auch Luxemburg bekommen â und hat nun zwei Monate Zeit, um darauf zu reagieren.
Im Staatsministerium sieht man das locker: Das entsprechende Gesetzesprojekt ist bereits auf dem Instanzenweg und das Parlament sollte bald darĂŒber abstimmen können. âDas Gesetzesprojekt ist praktisch ein Jahr vor der Deadline im Parlament eingebracht worden. Das Gutachten des Staatsrat kam erst beinahe 11 Monate spĂ€ter. Auf diesen Kalender haben wir keinen Einfluss. Um einer âOpposition formelleâ des Staatsrates Rechnung zu tragen, hat die parlamentarische Kommission (Commission de la Digitalisation, des MĂ©dias et des Communications, Digimcom, Anmerkung der Redaktion) einen Ănderungsantrag angenommen, dies 17 Tage nach dem Gutachten des Staatsratesâ, teilte Thierry Zeien vom Service des mĂ©dias et des communications et du numĂ©rique des Staatsministeriums der woxx mit.
Man sei zuversichtlich, dass âin naher Zukunftâ ĂŒber das Gesetz abgestimmt werden könne. Auch der Abgeordnete Guy Arendt (DP), PrĂ€sident der Digimcom und Berichterstatter des Gesetzes, bestĂ€tigte der woxx, dass man auf das zusĂ€tzliche Gutachten des Staatsrates warte.
Im Gegensatz zu einem oft geforderten Informationsfreiheitsgesetz regelt die Open-Data-Richtlinie lediglich den öffentlichen Zugriff auf Dokumente, die bereits öffentlich sind. Eine wichtige Neuerung ist der Zugang zu wissenschaftlichen Daten, die mit öffentlichen Geldern generiert worden sind. Diese mĂŒssen zukĂŒnftig frei verfĂŒgbar sein.
Neuerungen durch die Open-Data-Richtlinie
Eine andere Neuerung sind die sogenannten âhochwertigen DatensĂ€tzeâ (High Value Datasets): Daten, âderen Weiterverwendung mit wichtigen Vorteilen fĂŒr die Gesellschaft, die Umwelt und die Wirtschaft verbunden istâ, wie es in der EU-Richtlinie formuliert ist. Darunter fallen Daten aus den Bereichen Geografie, Erdbeobachtung und Umwelt, Meteorologie, Statistik, EigentĂŒmerschaft von Unternehmen und MobilitĂ€t. Diese Daten mĂŒssen in spezieller Form verfĂŒgbar sein: kostenlos, maschinenlesbar, ĂŒber eine Programmierschnittstelle (API) und gegebenenfalls als Massen-Download. âDie EU-Kommission erstellt aktuell eine genaue Liste von diesen Daten, die ĂŒber einen sogenannten âExekutionsaktâ adoptiert werden wirdâ, so Zeien gegenĂŒber der woxx.
Die Open-Data-Richtlinie wird auch auf öffentliche Unternehmen ausgeweitet. Allerdings sind diese nicht verpflichtet, ihre Daten offenzulegen. Wenn sie sich jedoch dazu entscheiden, mĂŒssen sie das zu den gleichen Konditionen wie die staatlichen Behörden machen.
Verschiedene Luxemburger Behörden sind eher zögerlich, wenn es darum geht, Dokumente oder Daten zu veröffentlichen, wie die woxx in ihrem Artikel ĂŒber OpenStreetMap erlĂ€uterte. Dazu meint Zeien: âWie wir das schon angekĂŒndigt haben, fĂŒhrt der juristische Dienst des Staatsministeriums gerade eine detaillierte Analyse des Gesetzes vom 14. September 2018 durch. Wir werden aber auch das Gesetzesprojekt zu Open Data nutzen, um weiter zu diesem Thema zu sensibilisieren, so dass vermehrt proaktiv Dokumente auf dem Open–Data-Portal zur VerfĂŒgung gestellt werden.â

