Mehr Transparenz gefordert: Vertragsverletzungsverfahren wegen Open-Data-Richtlinie

Luxemburg blüht wohl doch kein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht-Umsetzung der Open-Data-Richtlinie. Das entsprechende Gesetz ist auf der Zielgeraden.

(Foto: Jonathan Gray/Wikimedia)

Letzten Donnerstag hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass sie gegen 19 Mitgliedsstaaten, darunter auch Luxemburg, ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Grund ist die Nicht-Umsetzung der Open-Data-Richtlinie, die im Juni 2019 in Kraft getreten war. Unter Open Data versteht man das Prinzip, dass Daten – meist von öffentlichen Akteuren – frei zugänglich und ohne Restriktionen weiterverwendbar sind. Das können zum Beispiel Fahrpläne, Umweltdaten oder ein staatliches Budget sein. Am 17. Juni 2021 hätten alle Mitgliedsstaaten die Richtlinie in ihrem nationalen Recht verankern müssen – die meisten haben das jedoch nicht geschafft. Bevor die Sache vor den Europäischen Gerichtshof kommt, schickt die Kommission jedoch zuerst einen bösen Brief. Den hat auch Luxemburg bekommen – und hat nun zwei Monate Zeit, um darauf zu reagieren.

Im Staatsministerium sieht man das locker: Das entsprechende Gesetzesprojekt ist bereits auf dem Instanzenweg und das Parlament sollte bald darüber abstimmen können. „Das Gesetzesprojekt ist praktisch ein Jahr vor der Deadline im Parlament eingebracht worden. Das Gutachten des Staatsrat kam erst beinahe 11 Monate später. Auf diesen Kalender haben wir keinen Einfluss. Um einer ‚Opposition formelle‘ des Staatsrates Rechnung zu tragen, hat die parlamentarische Kommission (Commission de la Digitalisation, des Médias et des Communications, Digimcom, Anmerkung der Redaktion) einen Änderungsantrag angenommen, dies 17 Tage nach dem Gutachten des Staatsrates“, teilte Thierry Zeien vom Service des médias et des communications et du numérique des Staatsministeriums der woxx mit.

Man sei zuversichtlich, dass „in naher Zukunft“ über das Gesetz abgestimmt werden könne. Auch der Abgeordnete Guy Arendt (DP), Präsident der Digimcom und Berichterstatter des Gesetzes, bestätigte der woxx, dass man auf das zusätzliche Gutachten des Staatsrates warte.

Im Gegensatz zu einem oft geforderten Informationsfreiheitsgesetz regelt die Open-Data-Richtlinie lediglich den öffentlichen Zugriff auf Dokumente, die bereits öffentlich sind. Eine wichtige Neuerung ist der Zugang zu wissenschaftlichen Daten, die mit öffentlichen Geldern generiert worden sind. Diese müssen zukünftig frei verfügbar sein.

Neuerungen durch die Open-Data-Richtlinie

Eine andere Neuerung sind die sogenannten „hochwertigen Datensätze“ (High Value Datasets): Daten, „deren Weiterverwendung mit wichtigen Vorteilen für die Gesellschaft, die Umwelt und die Wirtschaft verbunden ist“, wie es in der EU-Richtlinie formuliert ist. Darunter fallen Daten aus den Bereichen Geografie, Erdbeobachtung und Umwelt, Meteorologie, Statistik, Eigentümerschaft von Unternehmen und Mobilität. Diese Daten müssen in spezieller Form verfügbar sein: kostenlos, maschinenlesbar, über eine Programmierschnittstelle (API) und gegebenenfalls als Massen-Download. „Die EU-Kommission erstellt aktuell eine genaue Liste von diesen Daten, die über einen sogenannten ‚Exekutionsakt‘ adoptiert werden wird“, so Zeien gegenüber der woxx.

Die Open-Data-Richtlinie wird auch auf öffentliche Unternehmen ausgeweitet. Allerdings sind diese nicht verpflichtet, ihre Daten offenzulegen. Wenn sie sich jedoch dazu entscheiden, müssen sie das zu den gleichen Konditionen wie die staatlichen Behörden machen.

Verschiedene Luxemburger Behörden sind eher zögerlich, wenn es darum geht, Dokumente oder Daten zu veröffentlichen, wie die woxx in ihrem Artikel über OpenStreetMap erläuterte. Dazu meint Zeien: „Wie wir das schon angekündigt haben, führt der juristische Dienst des Staatsministeriums gerade eine detaillierte Analyse des Gesetzes vom 14. September 2018 durch. Wir werden aber auch das Gesetzesprojekt zu Open Data nutzen, um weiter zu diesem Thema zu sensibilisieren, so dass vermehrt proaktiv Dokumente auf dem OpenData-Portal zur Verfügung gestellt werden.“


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