Schon seit vielen Jahren laufen die Diskussionen um eine mögliche Verlängerung der Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch. Langsam wird es konkreter, doch reicht die bloße Verlängerung aus?
Mit vier Motionen und einem Gesetzesvorschlag befeuerte die CSV diese Woche die Diskussion in puncto Verjährungsfrist von sexuellem Missbrauch. Die Forderung bezieht sich auf Sexualstraftaten gegenüber Minderjährigen: Ab ihrer Volljährigkeit soll die Verjährungsfrist nicht schon nach 10, sondern erst nach 30 Jahren ablaufen.
Das Planning Familial begrüßt die Initiative – allerdings gehe sie nicht weit genug. In ihren Augen müsse die Verjährungsfrist gänzlich abgeschafft werden. In einem am Donnerstag veröffentlichten Schreiben erklärt das Zentrum warum: Aus Selbstschutz verdrängten Opfer die Taten oft, es könnten Jahrzehnte vergehen, bevor sie sich daran erinnerten, was ihnen in der Kindheit widerfahren sei: „Quand elles retrouvent la mémoire des violences sexuelles qu’elles ont subies, il est souvent trop tard pour porter plainte.“
Diese Einschätzung beruht auf Praxiserfahrungen des Zentrums: 2019 und 2020 habe es sich bei über 50 Prozent der ans Planning herangetretenen Opfer um Kinder unter zehn Jahren gehandelt. Zurzeit sei es lediglich einem von zwei Opfern möglich, die Verjährungsfrist einzuhalten. „Une évolution légistlative permettrait de sortir du déni et du silence face à la réalité cruelle que sont les crimes sexuels“, heißt es weiter im Schreiben.
Das Planning sei sich zwar bewusst, dass die Unverjährbarkeit auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelte, „mais en raison de leur très grand nombre, ce sont des crimes de masse“. Was ebenfalls bedacht werde müsse: Jahre nach der Tat sei es meist schwer, diese noch zu beweisen, „une action juridique aboutira à un non-lieu faute de preuve“. Dennoch komme der Möglichkeit eines Gerichtsprozesses eine wichtige symbolische Funktion zu.
Am Ende des Schreibens fordert das Planning neben einer systematischen Datenerhebung und zusätzlichen Weiterbildungen für Professionelle, auch die finanzielle Unterstützung von Missbrauchsopfern, die eine Klage einreichen.
Am Mittwoch hatte Justizministerin Sam Tanson (déi Gréng) in der Chamber angekündigt, dass die Verlängerungsfrist entweder deutlich verlängert oder aber gänzlich abgeschafft werde. Außerdem sei geplant, „Inzest“ als eigenständigen Strafbestand anzuerkennen.