Abtreibung soll als Grundrecht in die Verfassung, so ein Vorschlag von Déi Lénk. Während die Regierungsparteien noch murmeln, das sei ja überhaupt nicht nötig, bewies die ADR bereits das Gegenteil.
Die Forderung ist nicht neu. Als der Oberste Gerichtshof in den USA 2022 das lang geltende Urteil „Roe vs. Wade“ aufhob, zeigte dies eindeutig, dass die Rechte von Frauen und anderen Menschen, die gebären können, stets in Gefahr sind. Was heute noch wie ein Randphänomen von Rechtsextremen und religiösen Fundamentalist*innen wirkt, kann schon morgen an den Hebeln der Macht sitzen. Aus diesem Grund fordern feministische Organisationen wie Planning familial und Cid Fraen an Gender seitdem, ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung zu verankern.
Sie beklagen auch seit Jahren, dass es zu wenig Daten über die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Luxemburg gibt. So gab Ainhoa Achutegui, Präsidentin des Planning, im April in einem Interview bei Radio 100,7 an, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche bei ihrer Organisation habe sich im Vorjahr erhöht. Es sei jedoch nicht möglich, Rückschlüsse auf das ganze Land zu ziehen, da es unterschiedliche Gründe gebe, warum Menschen für einen Abbruch zum Planning kämen.
Nun haben Déi Lénk einen entsprechenden Gesetzesvorschlag im Parlament eingereicht. Mit diesem könnte der freie Zugang zu Schwangerschaftsabbruch und Verhütung in der Verfassung verankert werden. In der Begründung betont die Partei, dass Schwangerschaftsabbruch erst seit zehn Jahren in Luxemburg nicht mehr im „Code pénal“ zu finden ist. Der sehr kurze Artikel soll vom Staatsrat geprüft werden, der linke Abgeordnete Marc Baum wurde zum Berichterstatter ernannt. Irgendwann im Laufe der legalen Prozedur wollen die Regierungsparteien entscheiden, wie sie sich zu dem Vorschlag positionieren. Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) betonte beispielsweise, dass so ein Vorschlag nicht im Koalitionsabkommen vorgesehen war. Man kann nur hoffen, dass sie es nicht mit einer neuen Pandemie zu tun bekommt.
Das Argument, in Luxemburg gebe es keine politische Bewegung, die sich gegen ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch ausspräche, ist hinfällig.
Die Piratepartei und Déi Gréng haben sich bereits für den Vorschlag von Déi Lénk ausgesprochen, die ADR dagegen. Damit ist das Argument, in Luxemburg gebe es keine politische Bewegung, die sich gegen ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch ausspräche, hinfällig. Die ADR bezieht sich in ihrer Stellungnahme ausschließlich auf den Schwangerschaftsabbruch und erwähnt den Zugang zu Verhütungsmitteln mit keinem Wort. Das zeigt, dass es der Rechtsaußenpartei nicht etwa, wie sie scheinheilig behauptet, um den Schutz von Leben geht, sondern um die Kontrolle über weiblich gelesene Körper. In ihrem Wahlprogramm sprach sich die ADR 2023 für eine „Indikationslösung“ aus, will also den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch an nicht näher definierte Gründe binden.
In einer Pressemitteilung haben Cid und Planning den Vorschlag von Déi Lénk begrüßt. Vor Kurzem gab es eine öffentliche Petition im Parlament zu dem Thema, die jedoch nur 558 Unterschriften erreichte – wohl auch, weil zu wenig darüber berichtet wurde. Es gibt nur einen einzigen Grund, Grundrechte nicht in die Verfassung schreiben zu wollen: Wenn man sie langsam aushöhlen oder gleich abschaffen will. In einer Zeit, in der immer mehr Menschenrechte bedroht werden, ist es dringend nötig, ihre gesetzliche Basis so stark wie möglich zu machen.