Schwangerschaftsabbruch: Selbstbestimmung in die Verfassung
Abtreibung soll als Grundrecht in die Verfassung, so ein Vorschlag von Déi Lénk. Während die Regierungsparteien noch murmeln, das sei ja überhaupt nicht nötig, bewies die ADR bereits das Gegenteil.

Der Vorschlag von Déi Lénk will nicht nur den Zugang zu Schwangerschaftsabbruch, sondern auch zu Verhütungsmitteln in der Verfassung festschreiben. (Foto: Reproductive Health Supplies Coalition/Unsplash)
Die Forderung ist nicht neu. Als der Oberste Gerichtshof in den USA 2022 das lang geltende Urteil „Roe vs. Wade“ aufhob, zeigte dies eindeutig, dass die Rechte von Frauen und anderen Menschen, die gebären können, stets in Gefahr sind. Was heute noch wie ein Randphänomen von Rechtsextremen und religiösen Fundamentalist*innen wirkt, kann schon morgen an den Hebeln der Macht sitzen. mehr lesen / lire plus