Energiecharta-Vertrag: Schiedsgerichte gegen Klimaschutz

Undemokratische private Gerichte, milliardenschwerde Klagen und ein grüner Minister, der auf einmal bei Erdgas Kompromisse macht – der Energiecharta-Vertrag ist eine große Gefahr für den Klimaschutz.

Das Kohlekraftwerk Moorburg stand im Mittelpunkt einer Klage von Vattenfall gegen Deutschland. Der Energiekonzern wollte 1,2 Milliarden Schadensersatz. (Foto: CC-BY-SA Ajepbah/Wikimedia Commons)

Vor einigen Jahren, als die Proteste gegen die Freihandelsabkommen TTIP mit den USA und Ceta mit Kanada Wellen schlugen, waren private Schiedsgerichte eins der Elemente, die besonders stark in der Kritik standen. Die Aussicht, dass Konzerne Staaten verklagen könnten, weil härtere Umweltauflagen oder höhere soziale Mindeststandards ihre Investitionen weniger ergiebig gemacht haben, ist wenig rosig.

Diese Gefahr wurde in der öffentlichen Diskussion um TTIP und Ceta oft als etwas dargestellt, was die USA oder Kanada der EU aufgedrängt hätten. Dabei ist es ein Vertrag mit Ursprung in Europa, der droht, mittels privater Schiedsgerichte den Klimaschutz zu verunmöglichen: Der Energiecharta-Vertrag (ECT). Die Aussicht auf einen Ausstieg aus dem internationalen Abkommen, das aktuell vor allem Investitionen in fossile Energien schützt, wirkt wenig realistisch.

Die Geschichte des ECT begann kurz nach dem Zerfall der Sowjetunion. Im Westen wurde dies als Chance gesehen, die ressourcenreichen osteuropäischen Staaten an den europäischen Energiemarkt anzubinden und damit auch die Abhängigkeit von Öl aus dem Mittleren Osten zu verkleinern. Der Vorschlag für den ECT kam 1990 vom damaligen konservativen Premierminister Ruud Lubbers aus den Niederlanden. Der Fokus des Vertrags waren fossile Energiequellen wie Öl und Gas – und Investitionen in Osteuropa. Hinter den Kulissen der Verhandlungen mischten große Konzerne wie Shell, Eni, Exxon und BP mit.

Gieriger Blick gen Osten

1991 wurde die Charta unterzeichnet, der dazugehörige, legal bindende Vertrag folgte drei Jahre später. Im April 1998 ratifizierte der 30. Mitgliedsstaat den Vertrag, woraufhin dieser rechtskräftig wurde. Eine große öffentliche Diskussion über den ECT blieb aus, obwohl Ende der 1990er-Jahre Proteste gegen Freihandelsverträge wie das Multilateral Agreement on Investment der OECD und die marodierende Globalisierung im Allgemeinen große Menschenmassen bewegen konnten. Mittlerweile sind dem ECT über 50 Länder, vor allem aus Europa und Zentralasien, beigetreten.

Der sogenannte Investitionsschutz war seit Beginn ein, wenn nicht sogar der wichtigste Aspekt des ECT. Der Zugang zu Energienetzen soll für alle Marktteilnehmer*innen offen sein. Allerdings gibt es in dem Vertrag keinen Zwang für die Mitgliedsstaaten, tatsächlich auch Zugang zu Infrastrukturen wie Pipelines zu gewährleisten – der Handel mit Energiematerialien sollte jedoch möglich sein. Fühlt sich ein Konzern ungerecht behandelt oder sieht seine Investitionen in Gefahr, kann er vor einem privaten Schiedsgericht klagen.

Das sind jedoch keine normalen Gerichte, und die Konzerne müssen sich auch nicht erst durch den normalen Rechtsweg mit verschiedenen Instanzen durchklagen, sondern können sofort das Schiedsgericht anrufen. Die Schiedsrichter*innen in diesen Verfahren sind keine beamteten Richter*innen, sondern lediglich private Anwält*innen, die das Schlichtungsverfahren leiten. Da sie daran verdienen, wenn es mehr Klagen gibt und diese sich in die Länge ziehen, gibt es einen inhärenten Interessenskonflikt.

Explosion der Klagen

Während der ersten Dekade des Bestehens des ECT landeten gerade Mal 19 Klagen vor einem Schiedsgericht. Zwischen 2010 und 2019 sah das jedoch anders aus: 102 Fälle sind bekannt. „Es gab eine Explosion von Klagen. Wir sehen hier den Beginn eines neuen Trends, der eine große Gefahr für den Klimaschutz ist“, erklärt Pia Eberhardt vom Corporate Europe Observatory die Situation. Die Aktivistin beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem ECT und nahm am 1. April an einer virtuellen Diskussionsrunde teil, die von der ASTM (Action Solidarité Tiers Monde) organisiert wurde.

135 Fälle sind vom Sekretariat des ECT veröffentlicht worden. Allerdings werden nicht alle Verfahren öffentlich, denn der Vertrag verpflichtet die Vertragsparteien nicht dazu, dem Sekretariat die Verfahren zu melden. So gibt es über den Ausgang mancher Klagen keine Informationen, und selbst über die Existenz mancher Verfahren könnte schlichtweg Stillschweigen vereinbart worden sein. Die Transparenz der Justiz, die eigentlich ein Grundpfeiler einer jeden Demokratie ist, ist bei diesen Schiedsgerichten schlichtweg nicht gewährleistet.

Foto: CC-BY-SA Floydrosebridge/Wikimedia

Obwohl sich viele der Schiedsverfahren mit erneuerbaren Energien beschäftigten, gibt es bereits einige milliardenschwere Beispiele, die zeigen, dass Energiekonzerne nicht davor zurückschrecken, gegen Klimaschutzmaßnahmen zu klagen. 2009 verklagte der schwedische Energieproduzent Vattenfall Deutschland auf 1,4 Milliarden Euro, weil die Umweltauflagen für ein Kohlekraftwerk zu streng seien. 2011 einigte man sich darauf, die Auflagen zu lockern – die negativen Auswirkungen des Kraftwerks auf die Elbe und die Umgebung wurden in Kauf genommen. Vom Erfolg dieses Verfahrens angestachelt, klagte Vattenfall 2012 ein zweites Mal – diesmal gegen den Atomausstieg der Bundesrepublik. Von den geforderten 7 Milliarden erhielt der Energiekonzern dieses Jahr 1,3 Milliarden Euro Entschädigung.

Weitere Verfahren stehen an: Der britische Öl- und Gaskonzern Rockhopper forderte 2017 Schadensersatz von Italien, das strengere Auflagen für Bohrinseln in der Adria beschlossen hatte. 275 Millionen Euro fordert der Konzern, über neunmal so viel als er tatsächlich ausgegeben hat. Besonders pikant ist dabei, dass Italien bereits 2015 aus dem ECT ausgetreten ist. Die „Sunset“-Klausel, von Aktivist*innen auch „Zombie-Klausel“ genannt, sorgt dafür, dass Staaten auch noch 20 Jahre nach ihrem Austritt aus dem Vertrag belangt werden können.

Luxemburg wurde bisher noch nicht verklagt. Trotzdem ist das Großherzogtum in viele Schiedsverfahren involviert, nämlich als Sitz der Investor*innen, deren Fonds oftmals im Großherzogtum beheimatet sind. Alleine gegen Spanien wurden 16 Klagen aus Luxemburg initiiert. Die wurden allerdings angestrebt, weil die spanische Regierung unter dem konservativen Premier José María Aznar die Einspeisetarife für Solarstrom kürzte. Es sei „Glück“ gewesen, dass bisher keine Klage gegen eine Klimaschutzmaßnahme von Luxemburg ausgegangen sei, drückte es Energieminister Claude Turmes (Déi Gréng) gegenüber Reporter.lu aus, als das Magazin im Februar eine Recherche zum ECT veröffentlichte.

Gute Energien, böse Energien

In der ASTM-Diskussionsrunde versuchte Turmes, die Klagen gegen Spanien als etwas Positives zu verkaufenASTM: „Der ECT kann böse Energieformen schützen, er kann aber auch die guten Energieformen schützen.“ Wie „gut“ die Firmen sind, die sich des Schiedsgerichtes bedienten, ist eine Frage, über die man durchaus streiten kann. Laut Informationen des Corporate Europe Observatory haben sieben von ihnen auch fossile Energien in ihrem Portfolio. In der EU, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz sind insgesamt fossile Infrastrukturen im Wert von 344 Milliarden Euro geschützt – ein gewaltiges Potenzial für Schadensersatzforderungen, die Staaten davon abschrecken könnten, strengere Klimaschutzmaßnahmen zu erlassen. Hinzu kommt, dass die klagenden Konzerne oft zukünftige Gewinne geltend machen und somit noch höhere Forderungen stellen.

Eberhardt forderte bei der Diskussionsrunde einen Ausstieg aller EU-Länder aus dem ECT: „Es gibt bei den Verhandlungen zur Modernisierung des ECT nur eine sehr begrenzte Agenda, weitreichende Änderungen sind unrealistisch. Dadurch, dass das Sekretariat Länder des globalen Südens dazu drängt, dem Vertrag beizutreten, werden die Konsequenzen gerade für diese Länder verheerend sein, wenn der Vertrag weiterläuft.“

Turmes hingegen ist optimistisch, was die Zukunft des ECT angeht. Der Vertrag müsse kompatibel mit dem Pariser Klimaabkommen gemacht werden, dann könne er die Investitionen in erneuerbare Energien besser schützen. „Auf EU-Ebene haben wir uns auf eine Position geeinigt, die besagt, dass wir alle fossilen Energieformen außer hocheffiziente Gaskraftwerke aus dem Vertrag herausnehmen und zusätzlich Kriterien zur Energieeffizienz aufnehmen.“ Eine erstaunliche Aussage eines Politikers, der sich sonst vehement gegen die Idee wehrt, dass Erdgas eine Brückentechnologie sein könnte. Man müsse manchmal bereit sein, Kompromisse einzugehen, so Turmes.

Beschwichtigen statt Austreten

Der Energieminister hält auch nichts von der Idee, dass die 26 EU-Staaten, die noch Mitglied im ECT sind, geschlossen austreten: „Wenn Europa aussteigt, dann verlieren wir die Kontrolle. Dann kann morgen China einsteigen und dann kann das sehr weit gehen. Außerdem können Konzerne eine Briefkastenfirma in der Schweiz gründen und die EU-Länder über die Sunset-Klausel trotzdem verklagen.“ Die EU wird die Geister des Neoliberalismus, die sie in den 1990er-Jahren rief, scheinbar nicht mehr los – auch dann nicht, wenn Grüne im Minister*innenrat sitzen.

Eberhardt hielt Turmes entgegen, dass die Schiedsgerichte aktuell überhaupt nicht verhandelt würden: „Es reicht nicht, den ECT climateproof zu machen, er muss auch public-interest-proof werden. Dazu müsste eine lange Liste an Änderungen abgearbeitet werden. Grundsätzlich stellt sich die Frage, warum Reiche nicht die nationalen Gerichtsbarkeiten respektieren müssen, sondern gleich ihre Parallel-Gerichte benutzen dürfen!“

Die Aktivistin ist der Meinung, dass die Urteile, die von Luxemburg aus gegen Spanien angestrebt wurden, sich genauso auch auf fossile Energien umlegen lassen könnten. Das Argument, mit dem ECT könnten Investitionen in Erneuerbare geschützt werden, lässt sie nicht gelten: „Viele Urteile für Erneuerbare könnten mit der gleichen Argumentation für fossile Infrastrukturen getätigt werden.“

In den kommenden Wochen soll der Europäische Gerichtshof klären, ob die privaten Schiedsgerichte überhaupt mit dem EU-Recht vereinbar sind. Ob das Urteil jedoch etwas an Verträgen wie dem ECT ändern wird, muss sich erst zeigen. Bis dahin bleibt das Abkommen eine Gefahr für den Klimaschutz, denn die Regierungen müssen immer mit Klagen rechnen, wenn sie schärfere Maßnahmen treffen wollen.


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