Mal gewonnen, mal zerronnen, so sieht die Erfolgsbilanz von Klimaklagen aus. Anfang Februar hatte die Initiative „L’affaire du siècle“ vor dem Pariser Verwaltungsgericht teilweise recht bekommen beim Versuch, die Regierung für deren Klimapolitik zur Verantwortung zu ziehen (online-woxx: Ein Sieg für das Klima). Dagegen entschied an diesem Donnerstag die EU-Justiz in letzter Instanz, den „People’s Climate Case“ als unzulässig abzulehnen. In diesem Fall kommen die Kläger*innen aus mehreren EU-Ländern sowie Kenia und Fidschi und sehen ihre persönlichen Existenzen durch die unzureichenden Klimaziele der EU gefährdet. Doch wie bereits das dem Europäischen Gerichtshof nachgeordnete Gericht der Europäischen Union befand auch jener nun, die Kläger*innen erfüllten die Bedingungen nicht, um gegen die beschlossenen Klimaziele vorgehen zu können. Es reiche nicht, dass ein EU-Beschluss die Grundrechte von Einzelpersonen möglicherweise verletze, erläutert das offizielle Kommuniqué, sonst entstehe ein Recht für alle, zu klagen – was nicht in den EU-Verträgen vorgesehen sei. Die Botschaft ist klar: Wo käme man hin, wenn Bürger*innen juristisch gegen die EU vorgehen könnten, noch dazu bei so unwichtigen Themen wie dem Umweltschutz? Mehr zum Urteil und zur Reaktion der Kläger*innen: woxx.eu/pccaus
Aus für europäische Klimaklage
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