Umgang mit Geflüchteten: Die Menschenrechtskommission kontert

Zwischen der konsultativen Menschenrechtskommission und dem Außenministerium findet zurzeit ein hitziger Schlagabtausch statt. Dieser ist leider weniger spannend als vielmehr tragisch, geht es doch um den Umgang mit Asylbewerber*innen und anerkannten Geflüchteten in Luxemburg.

© Wikimedia Commons

Am 28. November hatte die CCDH in einem Bericht darauf hingewiesen, dass bezüglich Aufnahme- und Lebensbedingungen von Asylbewerber*innen und anerkannten Geflüchteten aufgrund heruntergekommener Unterkünfte, unzureichender Betreuung und nicht zuletzt menschenunwürdiger Tests dringend nachgebessert werden müsse. Minister Jean Asselborn hatte darauf am 13. Dezember mit einer Klarstellung reagiert.

Die CCDH will die Aussagen des Ministers jedoch nicht gelten lassen. Manche seien unzutreffend und ungenau, heißt es in einem Schreiben, das die Kommission heute veröffentlicht hat. Anders als von Asselborn behauptet, würden die verschiedenen ärztlichen Untersuchungen zur Feststellung des Alters Minderjähriger sowohl auf nationaler wie internationaler Ebene immer wieder kritisiert. Auch die Zuverlässigkeit solcher Tests, wie etwa der Begutachtung der Genitalien, sei bereits von luxemburgischen Gerichten in Frage gestellt worden.

Laut CCDH bestehe ein allgemeines Bewusstsein dafür, dass solche Praktiken das Risiko bergen, besonders verletzliche Personen zu (re-)traumatisieren. Zwar sei es, wie Asselborn betont hatte, in der Tat wichtig, dafür zu sorgen, Erwachsene und unbegleitete Minderjährige nicht in denselben Unterkünften unterzubringen, dies jedoch nicht auf Kosten einer angemessenen Behandlung und Betreuung.

In seiner Richtigstellung hatte der Minister darauf hingewiesen, dass Asylbewerber*innen eine Begutachtung ihrer Genitalien ablehnen können. Die CCDH weist darauf hin, dass eine solche Ablehnung sich negativ auf den Asylantrag auswirken könne. In Anbetracht dessen könne wohl kaum von einer freiwilligen Zustimmung die Rede sein.

Anders als vom Minister behauptet sei man nach der Begutachtung der Genitalien durchaus in einem Fall zu der Konklusion gekommen, dass es sich bei dem Untersuchten um einen Minderjährigen handele. Damit widerspricht die CCDH der Aussage Asselborns, dass eine solche Begutachtung noch nie an minderjährigen Asylbewerber*innen durchgeführt worden sei.

Im weiteren Verlauf des Schreibens weist die CCDH darauf hin, dass der Minister die Bedenken bezüglich unter anderem Unterkünften und Feststellung auf Verletzlichkeiten teilweise missverstanden habe. Die Kommission hofft, mit ihren Auskünften auf konstruktive Weise zu einer Verbesserung der Aufnahme- und Integrationsbedingungen der betroffenen Personen beitragen zu können.


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