Unterbringung von Asylbewerber*innen

von | 22.04.2019

Die Regierung plant, einen Notfallplan für die Unterbringung von Asylbewerber*innen auszuarbeiten, sobald das Office national de l’accueil (ONA) geschaffen wurde. Das geht aus der Antwort von Außenminister Jean Asselborn auf eine parlamentarische Anfrage von Marc Baum hervor. Eine weitere Frage des Abgeordneten von Déi Lénk betrifft die Implementierung einer individualisierten Diagnose für Asylbewerber*innen, wie sie laut aktuellem Koalitionsplan vorgesehen ist. Konkret hatte Baum danach gefragt, welche Mittel zu einer solchen Diagnose herangezogen würden und ob auch die Diagnose eventueller Traumata vorgesehen sei. In seiner Antwort weist Asselborn einerseits darauf hin, dass Rücksicht auf Bewerber*innen genommen werde, die sich etwa aufgrund einer Behinderung, psychischer Probleme, Schwangerschaft, oder ihres hohen oder jungen Alters, in einer besonders verletzlichen Lage befinden. Solche Menschen würden in Unterkünfte überwiesen, die an ihre Bedürfnisse angepasst seien. Auch die Überweisung an entsprechende Hilfestellen sowie deren finanzielle Abdeckung werde gewährleistet. Im Falle psychischer Leiden würde eine Untersuchung von Croix Rouge, Olai sowie einem ethno-psychologischen Team vorgenommen.

Dat kéint Iech och interesséieren

NEWS

Non à « la directive, rien que la directive »

Le gouvernement pourrait déjà présenter un avant-projet de loi pour la directive européenne sur le devoir de vigilance à l’automne, a avancé l’ONG Initiative pour un devoir de vigilance. Après avoir été adoptée en juin 2024, puis considérablement édulcorée dans le cadre du paquet Omnibus I, la directive doit maintenant être implémentée par les États membres.

NEWS

Cybergewalt stärker bekämpfen

Die Regierung hat auf Vorschlag von Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs gebilligt, um die Bekämpfung von Cybergewalt zu verstärken.