Seit dem 01.01.1999 ist in Luxemburg dieses innovative Gesetz im Rahmen des „Plan d’Action National en faveur de l’emploi“ in Kraft, das beiden Elternteilen das Recht auf einen sechsmonatigen Elternurlaub zugesteht bei einer monatlichen Entschädigung von 1.651 Euro. Diese Bestimmungen gehen weit über die europäische Direktive hinaus, die mindestens drei Monate Elternurlaub empfiehlt. Das Gesetz sieht vor, dass bis zum 31.7.2003 überprüft wird, inwieweit die gesetzten Ziele dieser Maßnahme erreicht wurden und sieht eine eventuelle Verkürzung auf drei Monate vor, falls nicht ein neues Gesetz verabschiedet wird.
Die Ergebnisse dieser umfangreichen Überprüfung liegen vor und verschiedene Ergebnisse wurden von den zuständigen Ministern im Dezember der Presse vorgestellt.
Der Initiativ Liewensufank ist es wichtig, verschiedene Aspekte der Auswertung hervorzustreichen, die deutlich machen, dass das luxemburgische Modell und die Resultate sehr vielversprechend sind.
1. Ziel: Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern
Die Väter und Mütter, die von ihrem Recht auf Congé Parental Gebrauch machten, geben zu rund 79 Prozent an, dass dieses Ziel für sie erreicht wurde (89% der Frauen und 69 Prozent der Väter). Für alle Väter hatte ihr Congé Parental einen positiven Einfluss auf ihr Vatersein, 95 Prozent der Mütter sind der gleichen Meinung. Den Eltern war die Möglichkeit, so viel Zeit mit ihrem Kind und der Familie zu verbringen, sehr wichtig. 63 Prozent der Männer betonen, dass von Arbeitgeberseite mehr Entgegenkommen gewünscht wird und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch für Männer in die Betriebskultur einfließen sollten. Außerdem betonten 72 Prozent der Väter und 67 Prozent der Mütter, die in Luxemburg leben, dass der Congé Parental sich positiv auf ihre Paarbeziehung ausgewirkt hat.
2. Ziel: Chancengleichheit für Frauen und Männer
Unter diesem Aspekt ist das luxemburgische Modell vorbildlich: Für beide Elternteile ist ein sechsmonatiger Elternurlaub garantiert, wobei der erste von der Mutter oder dem Vater beansprucht werden kann und sich an den Mutterschutzurlaub anschließt. Auch wenn der erste nicht genommen wurde, bleibt das Anrecht auf den zweiten Elternurlaub für den Vater oder die Mutter erhalten. Insgesamt haben bis zum 31. September 2001 (Abschluss der Studie) 30 Prozent der Eltern von ihrem Recht auf Congé Parental Gebrauch gemacht, 5,3 Prozent der Väter und 68 Prozent der Mütter. Somit liegt der Väteranteil in Luxemburg (12 Prozent Väter, 88 Prozent Mütter) gleich nach Beginn der Einführung des Gesetzes schon so hoch wie in Schweden. Der Väteranteil am Congé Parental hat sich im Jahr 2002 noch erheblich gesteigert. Es muss auch bedacht werden, dass die Antragsfrist für den 2. Elternurlaub für die in der Evaluation erfassten Geburten noch nicht abgelaufen ist (Anrecht auf Elternurlaub besteht, bis die Kinder fünf Jahre alt sind).
Der Stand im September 2001 von 5,3 Prozent ist demnach nicht unbedingt als niedrig zu bewerten, insbesondere angesichts der in Luxemburg doch eher traditionell festgelegten Rollenbildern. Der Anteil des Teilzeit-Elternurlaubs liegt bei den Vätern deutlich niedriger, was sich zum Teil dadurch erklärt, dass für diese Form die Einwilligung der Arbeitgeber notwendig ist, die zur Zeit dem Congé Parental der Väter noch weitgehend negativ gegenüberstehen.
53 Prozent der Eltern, die von ihrem Recht auf Congé Parental nicht Gebrauch machten, waren wenig oder gar nicht informiert über die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Ziel: Arbeitsplatzbeschaffung
44 Prozent der Arbeitnehmer/innen wurden im Betrieb für die Dauer ihres Congé Parental durch eine Neueinstellung ersetzt, dies insbesondere im Bereich der Arbeiter/innen und Handwerker/innen. 70 Prozent der Vertreter/innen erhielten danach eine feste Anstellung. Positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind also durchaus erkennbar, die Arbeitslosenzahl wurde direkt jedoch nicht vermindert. Dabei ist jedoch auch zu bedenken, dass in Zeiten von stagnierender oder abnehmender Wirtschaftskonjunktur der Congé Parental ebenso wie Teilzeitarbeit auf Wunsch des Arbeitnehmers dazu beitragen kann, Arbeitsplätze zu erhalten und ein Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern.
4. Ziel: Wohlergehen des Kindes
Die Hälfte der Eltern im Congé Parental gaben an, dass für sie die Möglichkeit selbst für ihr Kind zu sorgen und von ihrem Recht auf Congé Parental Gebrauch zu machen, dies bei einer angemessenen finanziellen Entschädigung und Arbeitsplatzgarantie, eine wichtige Rolle spielte. 92 Prozent der Eltern sind der Meinung, dass der Congé Parental von Vorteil ist für das Wohlbefinden des Kindes. Laut ihren Aussagen sind die gemeinsam mit dem Kind verlebte Zeit, die Präsenz der Eltern als sichere Basis für das Kind und die intensivere Eltern-Kind-Bindung die Hauptgründe für ihre Einschätzung. Entwicklungsförderung des Kindes, Eingehen auf den Rhythmus des Kindes, positiver Einfluss auf das Stillen und weniger Stress sind weitere Vorteile, die von den Eltern genannt wurden. Der Übergang von der Betreuung durch die Eltern zu anderen Betreuungsformen gestaltete sich laut den Aussagen der Eltern (52 Prozent) problemlos, nur 14 Prozent gaben an, dass es Schwierigkeiten gab. Je nach Alter des Kindes wird von den Kinderbetreuungseinrichtungen die Eingewöhnung als schwieriger bezeichnet (60 Prozent), andererseits wird sie von 10% als einfacher dargestellt. Dabei spielt die Dauer der Eingewöhnungsphase eine entscheidende Rolle.
Hoffentlich würdigen die politisch Verantwortlichen sowie die Tripartite Gremien diese positiven Resultate des Congé Parental in allen Bereichen und sichern den werdenden und zukünftigen Eltern das individuelle Recht auf Congé parental.
Die Initiativ Liewensufank tritt dafür ein, die Dauer des Congé Parental und die entsprechende Entschädigung mindestens auf dem Niveau zu belassen, wie sie zur Zeit sind und fordert die Regierung auf, die entsprechende Gesetzgebung in die Wege zu leiten.
Mitgeteilt von der Initiativ Liewensufank
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