Inklusive Schuldbildung: „Alles 
beim Alten“


Das kürzlich verabschiedete Schulgesetz sieht eine Reihe von Änderungen bei der Sonderpädagogik vor. Doch Behindertenvereine üben deutliche Kritik an der Reform.

Ist in Luxemburg ein Modell möglich, in dem Kinder mit und ohne Behinderung, mit und ohne Lernschwäche oder Verhaltensauffälligkeit gemeinsam unterrichtet werden? (Foto: Flickr)

„Dieses Gesetz wurde gestimmt, ohne die Konsequenzen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen mitzudenken. Es ist unvollständig, voller Lücken und entspricht nicht der UN-Konvention“, heißt es in einem offenen Brief der Organisationen Zesumme fir Inklusioun (ZEFI), Association luxembourgeoise des parents d’élèves de l’éducation différenciée (ALPEED) und Trisomie 21. Darin kritisieren sie das Schulgesetz, das letzten Monat gestimmt wurde.

2007 war die UN-Behindertenrechtskonvention von der Luxemburger Regierung unterzeichnet worden, 2011 folgte die Ratifizierung. Ein Aktionsplan wurde erstellt, dessen Umsetzung bisher aber nur in begrenztem Ausmaß erfolgt ist. Doch bewegt sich nun etwas in der Schulpolitik. So sollen drei neue Kompetenzzentren entstehen: für Kinder mit Lernschwierigkeiten, mit Verhaltensproblemen und mit überdurchschnittlichen Begabungen. Bereits Ende vergangenen Jahres hatte das zuständige Ministerium dies angekündigt, mittlerweile befindet sich das Projekt auf dem Gesetzesweg. Bereits verabschiedet ist dagegen das Gesetz zur Schulreform, in dem unter anderem auch Änderungen bei der Sonderpädagogik festgehalten sind. Diese sollen zum Schuljahresbeginn 2017 in Kraft treten.

Zwar hatte der „Conseil supérieur des personnes handicapées“ ein kritisches Gutachten zur Schulreform verfasst, doch war dieses erst am 31. Mai beim Ministerium eingegangen – just an dem Tag also, an dem über das Gesetz abgestimmt wurde. „Wir hatten weniger als einen Monat Zeit, um eine Stellungnahme auszuformulieren, das hat einfach nicht gereicht. Außerdem war das Ministerium darüber informiert, dass wir an einem Avis arbeiten. Gewartet hat man trotzdem nicht“, klagt Martine Kirsch, Präsidentin von Zesumme fir Inklusioun (ZEFI), im Gespräch mit der woxx.

Mangel an Kommunikation

Um sich dennoch Gehör zu verschaffen, entschlossen sich ZEFI, ALPEED und Trisomie 21 in einem offenen Brief an den Bildungsminister zu wenden. Kritisiert werden sowohl die undurchsichtige Prozedur als auch die juristische Vorlage.

Im Gesetzestext fallen zunächst einige Namensänderungen auf. Zurzeit werden SchülerInnen mit sonder-
pädagogischem Förderbedarf von multi-professionellen Teams aus PsychologInnen, SonderpädagogInnen und SozialarbeiterInnen betreut. Diese Gremien, künftig Equipes de soutien des élèves à besoins éducatifs particuliers ou spécifiques (Eseb) genannt, sollen unter der Leitung der Regionaldirektion stehen. Eseb werden Lehrkräften beratend zur Seite stehen, können in Notsituationen aber auch selbst eingreifen. Die 2009 geschaffenen Commissions d’inclusion scolaire (CIS) heißen ab September Commissions d’inclusion (CI).

Ist diese Namensänderung so zu verstehen, dass die Inklusion in die Regelschule künftig keine Priorität mehr hat? Diese Interpretation wird auf jeden Fall im offenen Brief vertreten. Laut Gesetz ist die Änderung allerdings darauf zurückzuführen, dass sich ab September auch Einrichtungen des non-formalen Bereichs, also Kinderkrippen und Maisons Relais zum Beispiel, an die Kommissionen wenden können. Der Aufgabenbereich bleibt jedoch derselbe: CIs ermitteln bei jedem Kind mit besonderem Förderbedarf die Bedürfnisse und erstellen auf Basis dieser einen individuellen Betreuungsplan.

Was sich ebenfalls nicht ändert, ist der Umfang, in dem die Eltern in die Entscheidungen einbezogen werden. Sie dürfen nach wie vor nur an einer Versammlung der CI teilnehmen, eine Tatsache, die von ZEFI, ALPEED und Trisomie 21 vehement kritisiert wird. Allerdings haben die Eltern bei der Entscheidung, ob ein Kind in die Regelschule oder ins Sonderschulsystem kommt, nach wie vor das letzte Wort. Selbst bei einem Kind, das bereits einer Struktur der Ediff zugewiesen wurde, haben sie die Möglichkeit, zwei Monate vor Schuljahresbeginn beim Ministerium einen Antrag auf Übernahme in die Regelschule zu stellen.

Viele Eltern seien sich dieser Rechte nicht bewusst, daher würden sie auch nicht häufig in Anspruch genommen, bedauert Kirsch. „Den Eltern wird gesagt, sie hätten keine andere Wahl, als die Entscheidung der CIS zu akzeptieren.“ Stellen sich Eltern gegen die Empfehlung der CIS, würden sie unter Druck gesetzt und müssten sich harte Kritik an ihrem Kind anhören. „Ich habe vor kurzem einer solchen Versammlung beigewohnt. Da wurde sich nach Kräften bemüht, um sicherzustellen, dass das Kind in der Ediff bleibt. Es wurde kein gutes Haar an ihm gelassen. Es war schrecklich“, beschreibt die Präsidentin ihre Erfahrungen.

Keine wesentlichen Änderungen

In Zukunft können Schulen die Unterstützung durch einen „instituteur spécialisé“ beantragen. Diese Änderung wird von Kirsch ebenso begrüßt wie die verstärkte Einbeziehung moderner Techniken zur Betreuung von Kindern mit Förderbedarf. Größtenteils würden in der Reform aber lediglich „Mini-Reparaturen“ vorgenommen, so Kirsch einschränkend. Nicht nur, dass man sich weigere, das Problem an der Wurzel anzugehen, mit dem Gesetz verschlimmere sich die Situation teilweise sogar noch. „In Gesprächen, die wir mit dem Ministerium hatten, wurde immer wieder das Ziel genannt, die Prozeduren zu vereinfachen. Stattdessen wird jetzt alles noch komplizierter. Ich schätze, dass es in Zukunft noch länger dauert, bis die Hilfe beim Kind ankommt“.

Besonders kritikwürdig finden die Behindertenorganisationen die begriffliche Unterscheidung von „partikularen“ und „spezifischen“ Bedürfnissen. Sie laufe auf nichts anderes als eine Unterteilung der Kinder in „gute“ und „schlechte“ SchülerInnen hinaus, heißt es im Brief. Unter die erste Kategorie fallen Kinder, die die für die Grundschule vorgesehenen „socles de compétence“ mithilfe einer Assistenz im vorgesehenen Zeitraum erreichen können. Von „spezifischen Bedürfnissen“ ist dagegen die Rede, wenn ein Kind aufgrund eines hohen Unterstützungsbedarfs eine spezifische Betreuung braucht. Mit anderen Worten: Die SchülerInnen werden danach unterschieden, ob sie am regulären Unterricht teilnehmen können oder in eine Sonderschule müssen.

Die UN-Konvention sieht vor, dass jedes Kind die Förderung bekommen muss, die es braucht, um sein Potenzial bestmöglich entfalten zu können. Kirsch berichtet von einem Kind, das im Kindergarten an schwerem Autismus litt, nicht sprechen konnte und regelmäßig Anfälle hatte. Heute befinde sich der Junge im Cycle 3.2 und sei der Beste seiner Klasse. „Das war nur möglich, weil das Kind von sehr motivierten Lehrkräften und SozialarbeiterInnen betreut wurde. Daran sieht man: Es macht einen wesentlichen Unterschied, ob ein Kind die Unterstützung bekommt, die es benötigt, oder nicht“, so die Präsidentin.

(Public domain)

In dem offenen Brief wird aber auch die allgemeine Herangehensweise des Ministeriums kritisiert. So zum Beispiel, dass entsprechende Regelungen nicht in ein und demselben Gesetz festgehalten wurden, sondern sich nun sowohl im Gesetz zu den Kompetenzzentren als auch im Schulgesetz wiederfinden. Dies zeuge von der mangelnden Bereitschaft, ein einheitliches inklusives System zu schaffen, wie es die UN-Konvention empfiehlt. In dieser wird denn auch ausdrücklich von einem Sonderschulsystem abgeraten, wie es zurzeit in Luxemburg besteht. Artikel 24 der UN-Behindertenkonvention betont sogar ausdrücklich das Recht von Kindern mit Behinderung, den regulären Unterricht zu besuchen.

Laut Bilanz der KritikerInnen entspricht das Gesetz nicht den Standards der Behindertenkonvention. „Das Ministerium verkauft uns eine Mogelpackung. In zahlreichen Konferenzen und Broschüren wurde immer wieder das Ziel einer stärkeren schulischen Inklusion hervorgehoben. Im Schulgesetz ist davon aber nichts zu bemerken. Zwar wurde an einzelnen Stellen nachgebessert, im Großen bleibt aber alles beim Alten“, so Kirsch.

 

 


Cet article vous a plu ?
Nous offrons gratuitement nos articles avec leur regard résolument écologique, féministe et progressiste sur le monde. Sans pub ni offre premium ou paywall. Nous avons en effet la conviction que l’accès à l’information doit rester libre. Afin de pouvoir garantir qu’à l’avenir nos articles seront accessibles à quiconque s’y intéresse, nous avons besoin de votre soutien – à travers un abonnement ou un don : woxx.lu/support.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Wir stellen unsere Artikel mit unserem einzigartigen, ökologischen, feministischen, gesellschaftskritischen und linkem Blick auf die Welt allen kostenlos zur Verfügung – ohne Werbung, ohne „Plus“-, „Premium“-Angebot oder eine Paywall. Denn wir sind der Meinung, dass der Zugang zu Informationen frei sein sollte. Um das auch in Zukunft gewährleisten zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung; mit einem Abonnement oder einer Spende: woxx.lu/support.
Tagged , , .Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.