ASYL: Der andere Blickwinkel

Schneller und effizienter sollen die Asylverfahren werden. Dies sieht das Gesetzesprojekt von Justizminister Frieden vor. Damit bewegt er sich auf der umstrittenen EU-Linie.

Doch das ist für Luc Frieden weniger entscheidend. Wie schon gesagt: Der luxemburgische Justizminister betrachtet die Asylfrage aus einem anderen Blickwinkel.

Der Justizminister zeigte sich zufrieden. Die Asylpolitik der Luxemburger Regierung bleibe konstant, sagte Luc Frieden am vergangenen Mittwoch gegenüber PressevertreterInnen und präsentierte ein von ihm eingebrachtes Gesetzesprojekt, das kürzere Asylprozeduren bringen soll. Und er betonte wiederholt, dass seine Initiative im Einklang mit dem internationalen Recht stehe.

Gegen beschleunigte Verfahren zur Anerkennung von AsylbewerberInnen ist eigentlich nichts einzuwenden. Viele AntragstellerInnen müssen bislang mehrere Jahre auf einen Entscheid des Justizministeriums warten. In dieser Zeit befinden sie sich in einem Zustand der Ungewissheit: Als Bittsteller an den Rande der Gesellschaft ihres Aufnahmelandes gedrängt, ist für sie eine Zukunftsplanung nicht möglich, und arbeiten dürfen sie auch nicht. Die mögliche Abschiebung schwebt wie ein Damoklesschwert über ihnen.

Doch Minister Frieden betrachtet die Sachlage aus einem anderen Blickwinkel. Ihm geht es nicht um eine schnellstmögliche Aufnahme der AsylbewerberInnen. Ihm geht es darum, diese so schnell wie möglich los zu werden. Sein Gesetzentwurf zielt zudem darauf ab, den Zugang zum Asylverfahren zu erschweren, vor allem wenn er Menschen betrifft, die aus so genannten sicheren Drittstaaten kommen. Deren Antrag wäre dann nicht statthaft.

Kürzere Fristen auf Verwaltungs- und Gerichtsebene, eingeschränkte Rekursmöglichkeiten und ein Schnellverfahren von nicht mehr als zwei Jahren: Das sind die Werkzeuge, mit denen sich die luxemburgische Regierung möglichst viele AsylbewerberInnen vom Hals schaffen möchte. Frieden schätzt, dass etwa 40 Prozent der in Luxemburg gestellten Anträge diese Art Schnellabfertigung, die nicht durch die Einleitung eines „Recours gracieux“ verlängert werden darf, durchlaufen könnten. Die Asylprozedur wäre dann nach höchstens einem Jahr abgeschlossen.

Frieden verfolgt seine eigene Logik. Die Asylverfahren haben kurz und effizient zu sein. Diese Logik passt zu dem Richtlinienentwurf der Europäischen Union, dem die EU-Innen- und Justizminister diese Woche zugestimmt haben und der die Mindeststandards zur Anerkennung von AsylbewerberInnen neu formuliert. Den Entwurf kritisierten mehrere führende Nichtregierungsorganisationen. Zu Recht, denn die Direktive verstößt in ihrer jetzigen Fassung gegen internationale Menschen- und Flüchtlingsrechte: Das Konzept der „sicheren Herkunftsländer“ verwehrt vielen Asylsuchenden nur auf Grund ihrer Herkunft verfahrensrechtliche Sicherheiten, während das System der „sicheren Drittstaaten“ eine individuelle Untersuchung verhindert. Außerdem haben laut Richtlinie AsylbewerberInnen keinen Anspruch darauf, das Ende ihres Verfahrens in dem Land abzuwarten, in dem sie den Asylantrag gestellt haben.

Selbst UN-Flüchtlingskommissar Ruud Lubbers zeigte sich über die Entscheidung der EU-Minister besorgt: Asylsuchende könnten somit in Länder abgeschoben werden, in denen ihnen Verfolgung und Folter drohe.

Amnesty International hatte bereits vor dem EU-Ministertreffen kritisiert, dass die unterschiedlichen Bestimmungen für AsylbewerberInnen zwei Klassen von Schutzsuchenden schaffe. Eine Unterscheidung, die auch die Luxemburger Regierung macht. Justizminister Frieden sieht sich darin im Einklang mit seinen Amtskollegen. Der CSV-Politiker verweist dabei gern auf die harte Linie der rot-grünen Regierung in Deutschland. Für diese galten bislang nur jene als anerkannte politische Flüchtlinge, die von einem Staat verfolgt werden. Nach der neuen EU-Direktive sollen künftig jedoch auch nicht-staatlich verfolgte Personen Asyl genießen. Selbst die konservative Regierung in Frankreich hat dem zugestimmt.


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