EU-VERFASSUNG: Europa ist nicht zu Hause

Das Referendum über die EU-Verfassung bleibt eine rein Luxemburger Sache. Doch das große Bedauern darüber ist geheuchelt.

(Quelle: kleinwaisertal)

Es ist ein Stück Luxemburger Geschichte großen Bedauerns. „Wéi schued – dommage – schade …“, so der Titel eines Pressekommuniqués von Déi Gréng am Mittwoch, Untertitel: „Pour une révision de la Constitution“. Es reiche jedoch nicht aus, zu bedauern, dass beim Referendum über die EU-Verfassung LuxemburgerInnen unter sich bleiben, so die Feststellung. Stattdessen zeigen die Grünen Tatendrang: Eine Verfassungsänderung muss her, damit künftig auch Nicht-Luxemburger bei öffentlichen Befragungen dabei sein dürfen.

Ein kläglicher Versuch, sich im Nachhinein reinzuwaschen. Auch andere bemühen sich krampfhaft, ein ohnmächtiges Bedauern kundzutun. Die Botschaft „Wir würden ja gerne, können aber leider nicht“ ist simpel gestrickt, die Realität eine Farce: Eine nationale Verfassung verhindert, dass EuropäerInnen über eine europäische Verfassung abstimmen dürfen. Dabei geht es nicht um eine quantité négligeable. Mehr als ein Drittel der potenziellen Wählerschaft wird am 10. Juli seine Stimme nicht abgeben können. Über 130.000 EU-BürgerInnen, die in Luxemburg leben, sind von der Befragung ausgeschlossen – weil sie per Verfassung nicht zum „Volk“ gehören.

Ein Schlag ins Gesicht für den Vorzeige-EU-Staat Luxemburg? Wohl kaum. Denn, wenn man einmal vom ADR absieht, haben es schließlich alle anders gewollt. Und Schuld am Demokratie-Debakel sind nicht Legislative und Exekutive, sondern die Luxemburger Verfassung. Ihr Interpret, der Conseil d’Etat, ließ keinen Zweifel und gab vor einer Woche das bekannt, was jedeR im Artikel 51 Paragraf 7 der Verfassung schwarz auf weiß nachlesen kann: Zu einem Referendum werden die Wähler – les électeurs – aufgerufen, und diese werden nur eine Zeile später im Artikel 52 klar als „Luxembourgeois“ definiert.

Nun muss man nicht unbedingt Jura studiert haben, um solche Textpassagen richtig deuten zu können. Die Erkenntnis, dass nur eine Verfassungsänderung hierzulande EU-BürgerInnen mitreden lassen kann, ist keine kniffelige Angelegenheit, sondern liegt auf der Hand. Offensichtlich ist jedoch, dass weder Regierungs- noch OppositionsexpertInnen die Sache für wichtig genug empfanden, genauer hinzusehen. Statt dessen wandte sich Staatsminister Jean-Claude Juncker „schon“ am 8. Dezember an den Conseil d’Etat mit der Bitte um einen „avis consultatif“, von dem er die Antwort im Vorfeld kennen musste. So also setzt sich Mister Europa zu Hause im nationalen Rahmen für die Umsetzung europäischer Ideen ein.

Dass es nun „leider“ für eine Verfassungsänderung zu spät ist, haben alle zu verantworten. Man habe bereits im November 2004 auf mögliche verfassungsrechtlich Probleme hingewiesen, betonen Grüne und DP. Das mag stimmen, doch wurden die Einwände nicht gerade mit viel Nachdruck vorgebracht. Von einem entschlossenen Ruf nach einer Verfassungsänderung und einer Mahnung zur Eile war aus dem Oppositionslager nichts zu vernehmen. Bleibt also nach dem großen Katzenjammer die nüchterne Erkenntnis: Die einen haben das Problem zwar erkannt, es dann aber nicht für wichtig genug befunden, aktiv zu werden. Die anderen haben das Problem (bewusst) verschleppt und verweisen nun bedauernd darauf, dass es für eine Verfassungsänderung zu spät ist. Dieses nun „schade“ zu finden, reicht tatsächlich nicht aus. Stattdessen müssten sich aufrechte EuropäerInnen wohl eher die Frage stellen, ob sie bei einer solch exklusiven Befragung wirklich dabei sein wollen. Oder sich nicht lieber gleich europa-solidarisch enthalten.


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