„Die neue Aufenthaltsregelung, die eine Reihe von Innovationen vorsieht, ist eine administrative Vereinfachung für alle EU-Bürger, die in Luxemburg leben und arbeiten“, meinte Nicolas Schmit bei der Vorstellung des neuen Règlements vom 21. Dezember 2007. Betroffen sind Berufstätige, Unabhängige, Studenten und Familienmitglieder von Bürgern, die aus EU-Ländern, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz stammen. Drei Neuerungen sieht die Regelung vor: Falls man weniger als drei Monate nach Luxemburg kommt, braucht man keine administrativen Schritte mehr zu unternehmen. Für diejenigen, die länger bleiben, fallen die bisher erstellte „carte de séjour“ sowie die Polizeikontrollen weg. Stattdessen muss sich der Antragsteller – nachdem er nachgewiesen hat, dass er finanziell unabhängig ist – auf der Gemeinde registrieren lassen und erhält eine „attestation d’enregistrement“, die fünf Jahre gültig ist und sich auch auf den Lebenspartner sowie die eigenen Kinder bezieht. Nur für Familienmitglieder eines EU-Bürgers, die aus Drittstaaten stammen, bleibt die „carte de séjour“ weiterhin bestehen. Die dritte Neuerung besteht im „séjour permanent“, den Interessierte beantragen können, nachdem sie fünf Jahre in Luxemburg gelebt haben.
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