EU-Bürger: Gekommen um zu bleiben

von | 03.01.2008

„Die neue Aufenthaltsregelung, die eine Reihe von Innovationen vorsieht, ist eine administrative Vereinfachung für alle EU-Bürger, die in Luxemburg leben und arbeiten“, meinte Nicolas Schmit bei der Vorstellung des neuen Règlements vom 21. Dezember 2007. Betroffen sind Berufstätige, Unabhängige, Studenten und Familienmitglieder von Bürgern, die aus EU-Ländern, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz stammen. Drei Neuerungen sieht die Regelung vor: Falls man weniger als drei Monate nach Luxemburg kommt, braucht man keine administrativen Schritte mehr zu unternehmen. Für diejenigen, die länger bleiben, fallen die bisher erstellte „carte de séjour“ sowie die Polizeikontrollen weg. Stattdessen muss sich der Antragsteller – nachdem er nachgewiesen hat, dass er finanziell unabhängig ist – auf der Gemeinde registrieren lassen und erhält eine „attestation d’enregistrement“, die fünf Jahre gültig ist und sich auch auf den Lebenspartner sowie die eigenen Kinder bezieht. Nur für Familienmitglieder eines EU-Bürgers, die aus Drittstaaten stammen, bleibt die „carte de séjour“ weiterhin bestehen. Die dritte Neuerung besteht im „séjour permanent“, den Interessierte beantragen können, nachdem sie fünf Jahre in Luxemburg gelebt haben.

Dat kéint Iech och interesséieren

NEWS

Lobbying : le gouvernement passe à table

Trois questions parlementaires, quatre ministres et cinq mois pour obtenir une réponse à une question simple : un lobby opposé aux obligations climatiques incluses dans la directive européenne sur le devoir de vigilance des entreprises (CSDDD) a-t-il rencontré des ministres ou des hauts fonctionnaires du grand-duché pour tenter d’amoindrir le...

NEWS

Plus d’IVG et d’abus signalés au Planning familial

En 2025, le Planning familial a fait face à une « pression record ». Marquant 60 ans de travail pour les droits sexuels et reproductifs, l’année a vu le nombre de demandes pour une interruption volontaire de grossesse augmenter de 5 %. Même constat pour le nombre de cas d’abus, qui, lui, a grimpé de 6,5 % pour atteindre 269 victimes de...

NEWS

Libyscher Flüchtlingsfolterer vor Gericht

Erstmals wird sich ein Drahtzieher des libyschen Folter- und Lagersystems wohl vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag verantworten müssen. Darüber wird das Gericht Mitte Juli nach einer in dieser Woche stattgefundenen Anhörung entscheiden. Beurteilt wird, ob die von der Anklage vorgelegten Beweise als ausreichend gelten,...