KIRCHE: „Legalisierung des Bösen“

Der Vatikan hat zum Widerstand gegen schwul-lesbisches Leben und die Homo-Ehe aufgerufen und versucht dabei speziell den katholischen PolitikerInnen vorzuschreiben, wie sie zu handeln haben.

„In dem Text der Kongregation für die Glaubenslehre steht nichts drin, was vorher nicht auch schon bekannt gewesen wäre“, meint Marianne Hubert gegenüber der woxx. Er enthalte „keine anderen, gar restriktiveren Aussagen, keine Neuerungen, keine Überraschungen in Bezug auf Homosexualität und Anerkennung von homosexuellen Partnerschaften (…)“.

Die luxemburgische Moraltheologin im erzbischöflichen Ordinariat liegt mit dieser Feststellung nicht falsch. In der Tat sagt das am 31. Juli veröffentlichte, 15-seitige Dokument mit dem nüchternen Titel „Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen“ inhaltlich überhaupt nichts Neues aus. Über Jahrhunderte hat die katholische Kirche homosexuelle Partnerschaften abgelehnt, das tut sie unmissverständlich auch noch heute. „Die Ehe ist heilig, während homosexuelle Beziehungen gegen das natürliche Sittengesetz verstoßen“ und „(…) homosexuelle Praktiken gehören zu den Sünden, die schwer gegen die Keuschheit verstoßen“, heißt es unter anderem in dem päpstlich abgesegneten Schreiben. Als „Anomalie“ und „schwere Verirrungen“ mit „schwerem Schaden für das Gemeinwohl“ wird homosexuelles Verhalten verurteilt.

Neu ist aber der Ton, der direkte und scharf formulierte Aufruf an alle Katholiken und insbesondere an die katholischen PolitikerInnen zum Widerstand gegen alles, was nach Homo-Ehe aussehen könnte. So fordern die Verfasser, der erzkonservative deutsche Kardinal Joseph Ratzinger und der italienische Erzbischof Angelo Amato, die katholischen Gläubigen dazu auf, „den unsittlichen Charakter dieser Art von Lebensgemeinschaften klar herauszustellen“, und jene, die „Toleranz gebrauchen, um bestimmte Rechte für zusammenlebende homosexuelle Personen einzufordern“, daran zu erinnern, „dass die Toleranz des Bösen etwas ganz anderes ist als die Billigung oder Legalisierung des Bösen“. Harsche Worte, die prompt empörte Reaktionen hervorriefen.

Hetze gegen Schwule und Lesben

„Der hetzerische Aufruf der katholischen Kirche entspringt einer Ideologie, die nicht mit demokratischen Fortschritten vereinbar ist“, heißt es in einer Pressemitteilung von Rosa Lëtzebuerg a.s.b.l. Deren Präsident François Diederich bedauert insbesondere die hetzerische und verletzende Sprache, die der Vatikan gegenüber Schwulen und Lesben benutzt und befürchtet neuen Nähboden für Vorurteile, soziale Ausgrenzung und Aggressionen. Die luxemburgische Organisation von Schwulen und Lesben hatte im vergangenen Winter erste Kontakte zu hiesigen Kirchenvertretern aufgenommen, die „von einer Dialogbereitschaft und einem gegenseitigen Respekt“ geprägt gewesen seien. Im Gespräch mit Rosa Lëtzebuerg hatten KirchenvertreterInnen, die Theologen Erny Gillen und Marianne Hubert, selbst auf unterschiedliche Strömungen innerhalb der Kirche in puncto Sexualität hingewiesen. Deren progressivere VertreterInnen wollten homosexuelle Verbindungen in die von der Kirche anerkannten Beziehungen integrieren, wenn die „essentials“ wie Treue und Monogamie gegeben seien.

Doch auch wenn die katholische Kirche langjährige homosexuelle Verbindungen anerkennt, ja, aus dem Subsidiaritäts- und christlichen Solidaritätsgedanken heraus anerkennen muss, eine „Legalisierung von homosexuellen Lebensgemeinschaften“ sei damit nicht legitimiert, betont Hubert ganz auf päpstlicher Linie auf Nachfrage der woxx. Sie verweist auf bereits bestehende Möglichkeiten für homosexuelle Paare, ihr Verhältnis vertraglich zu regeln, verschweigt dabei aber die zahlreichen bestehenden Rechtslücken. So hat ein Homosexueller, dessen Partner stirbt, bislang nur dann ein Recht darauf, die gemeinsame Mietwohnung weiter zu nutzen, wenn er selber den Mietvertrag unterzeichnet hat. Auch nach langjähriger Partnerschaft und aufopfernder Pflege steht ihm oder ihr keine Hinterbliebenenrente zu. Hat der oder die PartnerIn Kinder in die Beziehung gebracht und verstirbt, erhält der/die gleichgeschlechtliche LebenspartnerIn kein Sorgerecht – im schlimmsten Fall muss das gemeinsam aufgezogene Kind ins Heim.

„Nicht zu tolerierende Einmischung“

Zum Politikum wird das Papier aber nicht nur wegen der Verneinung der gleichen Rechte für homosexuelle Lebensgemeinschaften, sondern wegen der ausdrücklichen Order an die Adresse der PolitikerInnen. „Wird der gesetzgebenden Versammlung zum ersten Mal ein Gesetzentwurf zu Gunsten der rechtlichen Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften vorgelegt, hat der katholische Parlamentarier die sittliche Pflicht, klar und öffentlich seinen Widerspruch zu äußern und gegen den Gesetzentwurf zu votieren.“ Eine verfassungswidrige, „nicht zu tolerierende“ Einmischung in politische Belange eines demokratischen Rechtsstaates, welche die Vereinigung „Liberté de conscience“ in einer Mitteilung aufs Schärfste zurückgewiesen hat.

Die Kirchenvertreter freilich kümmert der Hinweis auf die Trennung von Staat und Kirche nicht. Die Erwägungen richteten sich nicht an den Staat, sondern an das „wohlgebildete Gewissen einzelner Katholikinnen und Katholiken“, lässt das erzbischöfliche Ordinariat wissen. Und damit diese auch im Sinne der päpstlichen Anweisungen handeln, wird moralischer Druck gemacht. Wer einem für das „Gemeinwohl der Gesellschaft so schädlichen“ Gesetzestext zustimmt, begehe eine „schwerwiegend unsittliche Handlung“, heißt es unter Punkt 11 im Kongregationsschreiben. Bedeutet dies das Aus für das von der CSV-DP-Regierung geplante, luxemburgische Lebenspartnerschaftsgesetz?

„Wir haben das nicht einfach so dahin geschrieben.“ François Biltgen, CSV-Präsident und praktizierender Katholik, verweist auf das Grundsatzprogramm seiner Partei. „Dazu stehen ich und meine Partei auch weiterhin.“ In den Leitlinien werden als wesentliche Elemente des Zusammenlebens Verantwortungsbewusstsein und Solidarität genannt. Dies gelte auch für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, die als Ausdruck der Entscheidungsfreiheit aller Menschen bezüglich ihrer persönlichen Lebensgemeinschaften schützenswert seien. Und wörtlich: „Wir wollen sie gesetzlich anerkennen.“

Eine Haltung, die auch Familienministerin Marie-Josée Jacobs (CSV) ausdrücklich unterstützt. Die Katholikin betont lieber die „Güte Gottes“ und bedauert deshalb den Tonfall der vatikanischen Philippika. In der äußerst strittigen Frage der Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Personen – vom Vatikan als „Gewalt gegen Kinder“ scharf abgelehnt – nimmt Jacobs eine vorsichtigere Position ein. „Für mich ist es immer schlimm, wenn Kinder von ihren Eltern getrennt werden“, so die Ministerin. Man müsse den Einzelfall berücksichtigen, so die Familienministerin weiter, die zu bedenken gibt, dass schon heute Kinder in homosexuellen Partnerschaften „gut auswachsen“, und daran appelliert, vor allem die Wünsche der Kinder zu berücksichtigen. Ein generelles Adoptionsrecht für kinderlose Homosexuelle unterstützt die CSV-Politikerin nicht.

Aus für das Partenariat?

Dass das geplante Gesetz die Zustimmung oder zumindest aber die Toleranz der hiesigen katholischen Kirche – abgesehen vielleicht von besonders fundamentalistischen VertreterInnen – bekommen wird, dafür spricht ein Schreiben, welches das erzbischöfliche Ordinariat bereits im Frühjahr 2002 veröffentlicht hat. Darin erteilt die Kirche einer „Ehe bis“ die klare Absage, lässt aber zugleich wissen, dass man sich grundsätzlich nicht einer rechtlichen „Absicherung und Abstützung gegenseitiger Vor- und Fürsorgepflichten, die aus einer langjährigen Verbindung erwachsen können“, widersetzen würde. Solange die Ehe als – heterosexuelle – Institution unangetastet bleibe. Von Rechten für Schwule und Lesben ist in der Stellungnahme ebenso wie in der Mitteilung vom 1. August keine Rede.

Mit diesen Bedingungen der Kirchenoberen werden ihrerseits auch die Christlich-Konservativen gut leben können: Ihr Entwurf ist eben keine Öffnung der Ehe für Homosexuelle, wie sie etwa in den Niederlanden oder in Belgien beschlossen wurde. Das Lebenspartnerschaftsgesetz richtet sich nicht einmal in erster Linie an sie, sondern soll all jenen Paaren eine rechtliche Absicherung gewähren, die nicht heiraten wollen. Egal, ob homo oder hetero. Ein kluger Schachzug, um auch eventuelle Hardcore-Katholiken einzubinden. Insofern dürfte der Impakt des vatikanischen Schreibens auf die politische Debatte nicht sehr groß sein: Diejenigen, die schon vorher gegen die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen mit heterosexuellen Paaren waren, können dennoch für den Entwurf votieren – und ihr geplagtes Gewissen damit trösten, die heilige Ehe in keinster Weise angetastet zu haben.


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