„Kein Grund, den Luxemburger Gesetzesentwurf abzuändern!“, versichert der Mouvement écologique, „Luxemburg ist nicht Deutschland!“, gemahnen die Grünen. Das jüngste Urteil des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte hat die Diskussion um die Jagdreform belebt. Nach zwei Urteilen zugunsten von Besitzern, die eine Einverleibung ihrer Grundstücke in Jagdsyndikate in Frankreich und Luxemburg verweigerten, haben vor einer Woche in einem ähnlichen Fall die Jäger recht bekommen. Der Hinweis der JagdkritikerInnen auf die unterschiedliche Rechtssituation ist nicht schlüssig: Gerade aus diesem Grund schlägt die Luxemburger Jägerföderation ja vor, den Gesetzesentwurf an das deutsche Recht anzulehnen, womit das bestehende, Luxemburg betreffende Urteil hinfällig würde. Doch das würde auch die überfällige Jagdreform, an der schon seit fast zehn Jahren gedoktert wird, weiter verzögern. Zu Recht verweisen die KritikerInnen darauf, dass das jüngste Urteil mit knapper Mehrheit zustande kam und möglicherweise im Appellverfahren wieder aufgehoben wird. Die entscheidende Frage wird sein, ob der Eingriff in die persönlichen Freiheiten, den eine Einverleibung darstellt, durch eine eventuelle Notwendigkeit gerechtfertigt ist, die Jagd via Syndikate flächendeckend auszuüben. Ob das notwendig ist, sollte man empirisch klären können, doch Jäger und Jagdkritiker sind in diesem Punkt entgegengesetzter Meinung.
Dein Grundstück, meine Jagd
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