SKANDALÖS: Fünfjährige hinter Gittern?

Dass Minderjährige hierzulande in Hochsicherheitstrakten einsitzen, ist nicht neu. Und egal, wie jung die Betroffenen und wie umstritten die Praxis – die Regierung übt weiter Nachsicht.

Ein Skandal dauert an – so titelte die woxx (damals noch GréngeSpoun) im Dezember 1995. Zum wiederholten Male wurde thematisiert, dass hierzulande Kinder und Jugendliche im Hochsicherheitsgefängnis für Erwachsene einsitzen. Eine skandalöse Praxis, die längst zum Alltag geworden ist und nur noch ab und zu empört zur Kenntnis genommen wird. So wie Anfang dieser Woche, als bekannt wurde, dass ein etwa zehnjähriges Mädchen auf staatsanwaltschaftliche Anordnung im Frauenblock des „Centre pénitentiaire“ eingesperrt wurde. Inzwischen, nachdem Zeitungen darüber berichtet hatten, ist das Mädchen im halboffenen Erziehungsheim für Mädchen in Schrassig untergebracht. Doch die Art und Weise, wie die politisch und juristisch Verantwortlichen mit diesem Fall umgegangen sind, wirft ein bezeichnendes Licht auf die Zustände, die hierzulande im so genannten Jugendschutz herrschen.

Nicht nur, dass die luxemburgische Praxis, Minderjährige im Hochsicherheitsgefängnis für Erwachsene zu inhaftieren, seit über zehn Jahren vergeblich von hiesigen Nichtregierungsorganisationen wie infoprison und ACAT (Action des chrétiens pour l’abolition de la torture) angeprangert wird. Auch die Forderung des Europäischen Anti-Folter-Komitees und des Komitees gegen die Folter der Vereinten Nationen, Minderjährige nicht länger mit erwachsenen StraftäterInnen einzusperren und die für ihre destabilisierende Wirkung bekannte Isolationshaft abzuschaffen, stieß bei den Verantwortlichen auf taube Ohren. Und das, obwohl Luxemburg die Kinderrechtskonvention unterzeichnet hat. In der heißt es in Artikel 40: „Les Etats parties s’efforcent de promouvoir l’abolition de lois, de procédures, la mise en place d’autorités et d’instruments spécialement conçus pour les enfants suspectés, accusés ou convaincus d’infraction à la loi pénale (…)“.

Man könne nicht anders, es fehle an adäquaten Strukturen, bedauern ausgerechnet jene, die selbst für deren Bau verantwortlich sind. Doch auch wenn, wie Justiz- und Familienministerium nicht müde werden zu beteuern, die bereits im Jahr 1994 beschlossene, geschlossene Jugendabteilung in Dreiborn nun kommen sollte, die Misere der Jugendlichen ist damit nicht gelöst. Zu unterschiedlich sind die Fälle – chronische AusbüchserInnen und verwahrloste Kids, Drogenabhängige oder psychisch Kranke, Opfer von Gewalt und TäterInnen -, als dass man diese einfach zusammen in eine Einrichtung stecken, geschweige denn mit ein und demselben therapeutischen oder medizinischen Ansatz behandeln könnte. Um hier intensiv behandeln zu können und auffällig gewordenen Jugendlichen eine echte Chance auf Wiedereingliederung zu geben, braucht es differenzierte, intensive Betreuungsangebote. Würden diese, wie es die Grünen vorschlagen, zudem dezentral organisiert, ließe sich womöglich auch die Stigmatisierung von Betroffenen vermeiden. Das alles kostet Geld, zu allererst aber ist ein zeitgemäßes Gesamtkonzept im Jugendschutz gefragt.

Die derzeitige Regierung ist davon meilenweit entfernt. Stattdessen lobt der Justizminister die Entscheidung seines Parquets, das junge Mädchen in den Knast zu stecken: „Man kann die ja nicht einfach laufen und gewähren lassen.“ Welche Rolle spielt für diese gegen das Kinderrecht verstoßende Null-Toleranz wohl die Tatsache, dass es sich um ein – mit den Worten Friedens – „jugoslawisches Zigeuner(!) mädchen“ – handelte? Dass es bei der Inhaftierung beileibe nicht nur um den Schutz der Jugendlichen geht, verdeutlicht auch die Aussage der Jugendstaatsanwältin Mariette Goniva: „Wenn organisierte Banden durch unsere Straßen ziehen und in unsere Häuser steigen, dann müssen wir uns als Luxemburger schützen können.“ Bei dieser Gleichsetzung einer zu kriminellen Zwecken missbrauchten Zehnjährigen mit organisierter Kriminalität verwundern die repressiven Maßnahmen von luxemburgischen StaatsanwältInnen und JugendrichterInnen nicht. Schließlich gibt ihnen das Gesetz Recht. Das sieht, wie der Justizminister am Mittwoch in der Chamber unter Beifallsrufen von CSV/DP-Abgeordneten lapidar feststellte, für die Inhaftierung aus Schutzzwecken keine Altersbegrenzung vor. Vielleicht finden wir demnächst dann ja Fünfjährige hinter Gittern?

Ein Kommentar von Ines Kurschat


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