Kontrolle der Selbstkontrolle

Langsam aber sicher bereitet Ombudsman Marc Fischbach seinen Abgang vor. Die jüngste „recommandation“ an Regierung und Gesetzgeber überschreitet in einem gewissen Sinn den Kompetenzbereich des Luxemburger Ombudsman. Der soll eigentlich nur Beschwerden, die die öffentlichen Dienste betreffen, bearbeiten. Weil Fischbach im Alltag aber mit zahlreichen Anfragen bezüglich bestimmter liberaler Berufszweige – es geht um Anwälte, Gerichtsvollzieher, Notare und Ärzte – konfrontiert wird, bei denen ersichtlich ist, dass die Selbstkontrolle unzureichend funktioniert, soll eine öffentliche Instanz geschaffen werden, die jährlich das Funktionieren der Selbstkontrollmechanismen der freien Berufe überwacht. Dieses Gremium darf dabei nicht in einzelne Fälle eingreifen sondern soll dokumentieren inwiefern die BürgerInnen in einem Beschwerdefall überhaupt Gehör finden, und ihre Anträge in einem akzeptablen Zeitraum bearbeitet und beantwortet werden. Doch Fischbach scheint von seiner Idee selbst nicht vollends überzeugt zu sein, wünscht er doch für seinen Nachfolger eine Ausweitung des Kompetenzbereiches auf alle, einem öffentlichen Dienst gleichzustellenden Aktivitäten, wie sie eben auch von den Freiberuflern abgedeckt werden. Dann würde nicht nur die Selbstkontrolle überwacht, sondern der Ombudsman könnte auch in einzelne Dossiers „quant au fonds“ eingreifen.


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