75 Jahre Atomwaffen (8): Klein, aber bumm!

Wann können Kernwaffen eingesetzt werden? Bei den „kleinen“ Atommächten ist die Antwort variabler als bei den Großmächten, das Risiko eines Ersteinsatzes dafür aber nicht wirklich geringer.

Nukleare Sprengköpfe weltweit. (Quelle: Sipri Yearbook 2019)

Wenn in Luxemburg und in anderen westlichen Staaten für die Anschaffung neuer Panzerfahrzeuge oder Flugzeuge geworben wird, zeigen die Armeeminister*innen meistens nach Osten. Wir müssen uns gegen die Bedrohung aus Russland, oder auch aus China verteidigen, so die Botschaft. Ob von diesen Ländern wirklich die dringendste Gefahr ausgeht, insbesondere in punkto Atomwaffen, ist zweifelhaft. In Teil 7 unserer Hiroshima-Serie haben wir uns mit solchen Szenarien befasst, doch die Großmächte im Osten sind womöglich nicht das größte Problem. Sie mögen viele Atomwaffen besitzen, doch sie verfügen auch über konventionelle Stärke  und sind in ihrem politischen Verhalten berechenbar.

Die „kleinen“ Atommächte dagegen sind zum Teil verwundbar und unberechenbar. Das erhöht das Risiko, dass ein Krieg mit einer vergleichbar starken Macht zum Einsatz von Kernwaffen führt. Die Einsatzdoktrinen von Großbritannien, Frankreich, Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea unterscheiden sich zwar in den Details, doch sie alle sind bereit, nukleare Waffen nicht nur als Reaktion auf einen Atomangriff einzusetzen („first use“, siehe „Zweitschlag und Ersteinsatz“). Ein Ersteinsatz wird ins Auge gefasst, sobald vitale Interessen gefährdet sind – was abhängig von der konventionellen Stärke des Landes recht schnell passieren kann.

First-use-Szenarien

Mögliche Szenarien reichen von einem Schlag gegen die eigenen Atomwaffen, über eine territoriale Bedrohung, bis hin zur Reaktion auf einen chemischen oder biologischen Angriff. Konkret: die Bombardierung der nordkoreanischen Atomraketen, die Eroberung von Islamabad durch indische Truppen, die Verbreitung von Milzbrandsporen in Jerusalem oder ein Giftgasattentat in London könnten zu einem Ersteinsatz führen. Im Prinzip bleibt dies zwar diese Entscheidung den politischen Instanzen vorbehalten, doch je nach Regierungsform und Sachlage könnte das Militär einen erheblichen Druck im Sinne eines Einsatzes ausüben.

Des Weiteren ist nicht immer klar, wie weit „vitale Interessen“ gehen: Würde Indien auf ein Attentat mit Hunderten von Toten, das Pakistan zugeordnet würde, mit einem nuklearen Angriff antworten? Und wann würde, im Fall der Fälle, Frankreich eine Bombe zünden: Wenn russische Panzer an der Weichsel oder an der Elbe stehen, wenn sie über die Mosel oder über die Marne rollen? Die Unklarheit soll der Abschreckung dienen, kann aber auch zu Fehleinschätzungen führen und das Risiko eines Atomkriegs erhöhen.

Weniger Sprengköpfe, mehr Druck

Destabilisierend wirken sich ebenfalls die neuen Bedrohungen gegen die eigenen Kernwaffen aus: Mit Cyberangriffen lassen sich Satelliten und andere Frühwarnsysteme wie auch Kommunikationssysteme neutralisieren – im Zweifelsfall wird eine Mini-Atommacht möglicherweise versuchen, ihre spärlichen Raketen zu starten, so lange dies noch möglich ist. Auf die Rolle der USA in diesem Zusammenhang gehen wir in Teil 9 ein.

Die meisten dieser Länder waren bei der Entwicklung ihrer Kernwaffen nicht völlig auf sich gestellt. Gerade die USA, die so stark auf den Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV, engl: „Non Proliferation Treaty“, NPT) pochen, sind nicht sehr glaubwürdig: Während des Kalten Krieges haben sie die Nuklearisierung ihres damaligen Alliierten Pakistan mit Wohlwollen betrachtet, mittlerweile arbeiten sie im zivilen nuklearen Bereich mit ihrem neuen Partner Indien zusammen – obwohl die beiden verfeindeten Länder den NVV boykottiert haben.

Nicht-Verbreitung oder Abrüstung?

In Anbetracht der Gefahren, die von jeder einzelnen Atommacht ausgehen, ist die Verhinderung einer weiteren Verbreitung, zum Beispiel im Falle des Iran und Saudi-Arabiens, unbedingt wünschenswert. Andererseits wird der NVV mehr und mehr in Frage gestellt: Mit dem Vertrag verpflichten sich nämlich auch die Atommächte, eine „allgemeine und vollständige“ nukleare Abrüstung anzustreben. Weil dies nicht passiert ist und weil mittlerweile auch ein genereller Atomwaffen-Verbotsvertrag existiert, könnte es bei der auf 2021 verlegten NVV-Überprüfungskonferenz zu heftigen Diskussionen kommen.

Typischerweise verweisen die „kleinen“ Atommächte auf die Arsenale der „großen“, wenn sie aufgefordert werden, über Abrüstung zu verhandeln. Doch die berechtigte Ungeduld zahlreicher Nicht-Atomstaaten erhöht den Erwartungsdruck für eine allseitige nukleare Abrüstung. Und die Gefahr, dass der internationale rechtliche Rahmen zusammenbricht und sich ein nukleares Faustrecht etabliert – mit einer Vervielfachung der Atommächte und der Kriegsgefahr.

 


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