Abwasser: EuGH verdonnert Italien zu Millionenstrafe

von | 31.05.2018

Am 31. Mai verurteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Italien zu einer Strafzahlung, weil das Land EU-Recht zur Abwasserbehandlung nicht umgesetzt hat. Bereits im Jahr 2012 war das – wegen ungenügender Befolgung der EU-Richtlinie zur Behandlung von kommunalen Abwässern – schon einmal geschehen. Eigentlich hätten bereits Ende 2000 adäquate Kanalsysteme und Kläranlagen vorhanden sein müssen, in 109 Gemeinden fehlten diese jedoch. 18 Jahre später findet immer noch in 74 Gemeinden keine richtlinienkonforme Abwasserbehandlung statt. Der Gerichtshof stellte nach neuerlicher Klage der Kommission nun fest, dass Italien nicht die nötigen Maßnahmen ergriffen hat, und verurteilte das Land zu einer Geldstrafe von 25 Millionen Euro. Zusätzlich wird Italien für jedes Halbjahr, in dem die Abwasser-Direktive weiter unerfüllt bleibt, 30 Millionen Euro zahlen müssen. Luxemburg ist übrigens wegen Verstoßes gegen dieselbe Richtlinie verurteilt worden und muss deswegen pro Semester etwas mehr als 2 Millionen Euro zahlen. Ungeklärte Abwässer stellen eine Gefahr für die Gesundheit dar, außerdem können sie ungehemmtes Algenwachstum auslösen und so Ökosysteme aus dem Gleichgewicht bringen.

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