Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

von | 30.10.2017

2011 wurde sie unterzeichnet, nun soll die Istanbul-Konvention in Luxemburg endlich ratifiziert werden. Am vergangenen Freitag stellten Chancengleichheitsministerin Lydia Mutsch und Justizminister Felix Braz der Presse den entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Bei der Istanbul-Konvention handelt es sich um ein Übereinkommen des Europarats zur Vorbeugung und Bekämpfung von gegen Frauen gerichteter und häuslicher Gewalt. Sie hat zum Ziel, europaweit einheitliche Richtlinien für Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung in Geltung zu bringen. In 81 Artikeln sind die rechtlichen und politischen Maßnahmen definiert, die Staaten hierzu ergreifen sollten. Der nun vorgestellte Gesetzestext sieht eine engere Fassung der Rechtsnormen und eine Verschärfung der Strafen sowie die Erweiterung der Präventionsmaßnahmen und des Opferschutzes vor. Die Verjährungsfrist wird auf zehn Jahre ab der Volljährigkeit der Opfer verlängert, weibliche Genitalverstümmelungen sollen fortan als eigenständiges Verbrechen gelten. Häusliche Gewalt ist in Luxemburg ein dauerhaftes Problem. Im Laufe des letzten Jahres wurde die Polizei 789 mal wegen häuslicher Gewalt gerufen – also im Schnitt zweimal pro Tag. Sie ist bei allen Nationalitäten und in allen sozialen Schichten und Alterskategorien gleichermaßen anzutreffen. 2011 wurde die Istanbul-Konvention von 45 Ländern unterzeichnet und bisher von 22 ratifiziert.

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