Berufswelt: Wenn Arbeit zur Qual wird …

Bei Lëtz Rise Up war Diskriminierung, beim Arbeitsministerium Mobbing Thema der Woche. Lëtz Rise Up fordert die Politik heraus, während diese eher Schadensbegrenzung betreibt.

Lëtz Rise Up, das Arbeitsministerium und die Inspection du travail et des mines äußerten sich diese Woche zu harten Konflikten im Arbeitsbereich. (Copyright: cottonbro studio/Pexels)

Rund um den ersten Mai stehen Arbeiter*innen traditionsgemäß im Mittelpunkt des öffentlichen Diskurses, doch die feministische und anti-rassistische Organisation Lëtz Rise Up setzte diese Woche einen eigenen Schwerpunkt: Am Dienstag stellte sie ihre Aktionen gegen Diskriminierung in der Berufswelt vor. Neben einer Infobroschüre und einem Erklärungsvideo, stellt die Organisation Forderungen an die zuständigen Ministerien, darunter das Ministerium für Arbeit.

Zwar bestünden mehrere Reglungen, doch seien diese vielen Betroffenen unbekannt. Die Studie „Le racisme et les discriminations ethno-raciales au Luxembourg“ (2022) belegt, dass 66,6 Prozent der Studienteilnehmer*innen, die allgemein von Rassismus oder „discrimination ethno-sociale“ betroffen waren, die Vorfälle nicht meldeten – und das meistens aufgrund mangelnder Informationen. Dem will Lëtz Rise Up mit seiner Aktion entgegenwirken.

Das ist jedoch nicht das einzige Problem, das die Organisation angehen will: Sie fordert zudem die Erweiterung der Diskriminierungsmotive, die gesetzliche Verankerung firmeninterner Meldeprozeduren bei Diskriminierung, transparente Bewerbungsverfahren, eine Beweispflicht im Sinne der Betroffenen sowie die Überarbeitung der Rolle des Centre à l’égalité de traitement (CET) und anderer Anlaufstellen.

Ferner plädiert Lëtz Rise Up für die Verpflichtung Absagen zu begründen, wenn bereits ein Vorstellungsgespräch stattgefunden hat. Dies könne diskriminierende Motive offenlegen. Lëtz Rise Up schlägt außerdem vor, spezifischen Personengruppen Stellenangebote gezielt näherzubringen, Bewerber*innen Unterstützung bei der Jobsuche anzubieten oder auch Praktika für Betroffene von Diskriminierung zu organisieren, deren erfolgreicher Abschluss mit einem Jobangebot einhergeht.

Was die Rolle derzeitiger Anlaufstellen betrifft, übt Lëtz Rise Up zunächst Kritik am CET: Sein Verwaltungsrat spiegele keineswegs die Diversität, die es sich auf die Fahne schreibe; Themen wie Rassismus kämen in seiner Arbeit zu kurz, genauso wie der Austausch mit der Zivilgesellschaft. Lëtz Rise Up wünscht sich trotzdem ein „pouvoir d’investigation“ für das CET, sprich „le pouvoir d’exiger la production de documents et autres éléments, de faire saisir de tels éléments et d’interroger des personnes.“ Dem CET solle es zustehen, Sonderberichte über Arbeitgeber*innen zu veröffentlichen, die ihren Anforderungen nicht nachgekommen seien. Auch eine Aufstockung des Personals sei notwendig.

Des Weiteren spricht Lëtz Rise Up sich für die Weiterbildung aller Berufstätigen in Sachen Anti-Diskriminierungsgesetze, für die Sensibilisierung der Justizautoritäten und die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen aus, die gegen Diskriminierungen ankämpfen. Den kompletten Forderungskatalog gibt es online auf letzriseup.com.

Copyright: Nothing Ahead/Pexels

Das andere Problem

Derweil luden das Arbeitsministerium und die Inspection du travail et des mines (ITM) ebenfalls am Dienstag zur Pressekonferenz über ein weiteres Problem der Berufswelt, nämlich Mobbing am Arbeitsplatz. Der zuständige Minister Georges Engel (LSAP) und der Direktor der ITM Marco Boly gaben Auskunft über das neue Gesetz und stellten diesbezüglich eine Informationskampagne der ITM vor, die sich derzeit auf die Einrichtung einer Telefonhotline und einer E-Mail-Adresse für Betroffene und Zeug*innen beschränkt. 2022 verzeichnete die ITM 35 Klagen und 405 Kontaktaufnahmen wegen Mobbing; die Mobbing ASBL hingegen eröffnete 75 Verfahren zum Thema.

Anfang März hatte die Abgeordnetenkammer das Gesetz verabschiedet, nach dem Betroffene von Mobbing im Arbeitsumfeld besser geschützt und Arbeitgeber*innen sowie Personalvertretungen stärker in die Verantwortung genommen werden sollen. Wissen Arbeitgeber*innen von besagten Vorfällen, müssen sie beispielsweise interne Schlichtungsmaßnahmen einleiten. Greifen diese nicht, müssen sie die ITM einschalten, die nach dem Austausch mit den Betroffenen und den Täter*innen einen Bericht vorlegt. Die Arbeitgeber*innen sind in der Folge verpflichtet, die dort kommunizierten Maßnahmen umzusetzen. Andernfalls drohen Sanktionen in Höhe von bis zu 2.500 Euro.

Blühen den Chefetagen härtere Strafen, bietet der Gesetzestext den Arbeiter*innen Auswege: Sind sie von Mobbing betroffen, können sie eine fristlose Kündigung einreichen; für die Unkosten müssen die Arbeitgeber*innen aufkommen.


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