„Ein großer Fortschritt für die Sicherheit auf den Straßen“, so präsentierte Mobilitätsministerin Yuriko Backes (DP) am vergangenen Montag der Öffentlichkeit eine Neuerung im Straßenverkehr. Es handelt sich nicht um ein neues Tempolimit innerorts oder um ein Konzept, wie Luxemburg schnell zu mehr baulich getrennten Radwegen kommt – bei dem „großen Fortschritt“ handelt es sich um ein Schild. Das weist auf eine gesetzliche Regelung hin, die bereits seit 2018 existiert: den obligatorischen Abstand von 1,5 Metern, wenn ein motorisiertes Gefährt einen oder mehrere Radfahrer*innen überholt. Das weiße Hinweisschild, das auf diese Regelung hinweist, wird nun überall dort aufgestellt, wo ein Abschnitt einer nationalen Radverbindung über eine Straße führt, ohne dass es einen baulich getrennten Radweg gibt. Das 1,5-Überholabstandsgebot gilt jedoch überall, innerhalb wie außerhalb von Ortschaften. In der entsprechenden Pressemitteilung betonte das Ministerium, dass die Schilder einer Forderung der Radlobby „ProVelo“ entsprächen. Während in anderen Ländern ähnliche Abstandsregelungen regelmäßig kontrolliert und Autofahrer*innen, die sie ignorieren, sanktioniert werden, ist dies in Luxemburg nicht möglich, da der entsprechende politische Wille fehlt.
Droit du travail dans le monde : de mal en pis
Le droit du travail et les droits syndicaux étaient en recul partout dans le monde en 2025, constate la Confédération syndicale internationale (CSI), dans la treizième édition de son « Indice des droits ». Parmi les indicateurs les plus dégradés, elle pointe une hausse « des violations de la liberté d’expression et de réunion » (dans 50 % des...

