EU-Mindestlohn: Höher, aber nicht genügend

von | 05.07.2024

Die Einführung eines europäischen Mindestlohns scheint Wirkung zu zeigen – aber nur sehr bedingt. Dies legen statistische Daten nahe, die „Eurofound“ Ende Juni veröffentlichte. Ein Kernelement der im Oktober 2022 verabschiedeten EU-Direktive ist es, dass in Ländern mit einem gesetzlich geregelten Mindestlohn dieser auch einen „angemessenen Lebensstandard“ ermöglichen soll. Dazu soll er mindestens 60 Prozent des mittleren Einkommens und 50 Prozent des Durchschnittslohns betragen (siehe „Auf eine Cola light“ in woxx 1688). Laut Eurofound, der EU-Agentur für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, passen sich immer mehr Länder diesen Maßstäben an: „Dies hat eine Rolle bei dem starken Anstieg der nationalen Mindestlöhne für 2024 gespielt.“ Auf einem anderen Blatt steht allerdings die Frage, ob die ausbezahlten Sätze auch tatsächlich ein auskömmliches Leben gewährleisten. Dem wurde laut Eurofound bislang „weniger Aufmerksamkeit geschenkt“. Das ist aber der entscheidende Aspekt: So hatte im Jahr 2022 EU-weit fast ein Viertel (23 Prozent) aller in Vollzeit auf Basis des jeweiligen Mindestlohns Beschäftigen Probleme, von ihrem Gehalt den Lebensunterhalt zu bestreiten. In Griechenland war dies für 93 Prozent Fall, in Luxemburg nur für 4,5 Prozent. Meist sei der Mindestlohn gemäß der Inflationsrate, nicht jedoch entsprechend der für einen angemessenen Lebensstandard erforderlichen Kaufkraft angepasst worden, so die EU-Agentur. Der Europäische Gewerkschaftsbund (Etuc) mahnt daher an, nur die ebenfalls in der Direktive festgelegte Stärkung kollektiver Tarifverhandlungen könne substanzielle Veränderungen erwirken.

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