EU-Mindestlohn: Höher, aber nicht genügend

Die Einführung eines europäischen Mindestlohns scheint Wirkung zu zeigen – aber nur sehr bedingt. Dies legen statistische Daten nahe, die „Eurofound“ Ende Juni veröffentlichte. Ein Kernelement der im Oktober 2022 verabschiedeten EU-Direktive ist es, dass in Ländern mit einem gesetzlich geregelten Mindestlohn dieser auch einen „angemessenen Lebensstandard“ ermöglichen soll. Dazu soll er mindestens 60 Prozent des mittleren Einkommens und 50 Prozent des Durchschnittslohns betragen (siehe „Auf eine Cola light“ in woxx 1688). Laut Eurofound, der EU-Agentur für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, passen sich immer mehr Länder diesen Maßstäben an: „Dies hat eine Rolle bei dem starken Anstieg der nationalen Mindestlöhne für 2024 gespielt.“ mehr lesen / lire plus

EU: Was wiegt weltweite Gerechtigkeit?

Eine drei Meter hohe „Waage der Gerechtigkeit“ brachten Aktivist*innen am vergangenen Dienstag vor dem Justus-Lipsius-Gebäude in Brüssel in Stellung. Dort finden derzeit die Verhandlungen des Rats der Europäischen Union über eine Richtlinie zur Sorgfaltspflicht für Unternehmen (Corporate Sustainable Due Diligence Directive, CSDDD) statt. Die Aktion ist der Startschuss der „Gerechtigkeit geht alle an“-Kampagne eines europäischen NGO-Bündnisses, bei dem unter anderem Friends of the Earth und der Europäische Gewerkschaftsbund federführend sind (in Luxemburg vertreten durch Mouvement écologique, OGBL und LCGB). Die NGOs befürchten eine Verwässerung des vorliegenden Textvorschlags, der in ihren Augen ohnehin noch nicht weit genug geht (siehe: EU-Lieferketten-Regelung, woxx 1675). mehr lesen / lire plus

EU-Mindestlohn: Auf eine Cola light

Am Dienstag wurde in Straßburg der Weg für einen europäischen Mindestlohn frei gemacht. Ein Gamechanger, hofft der Europäische Gewerkschaftsbund.

(Foto: European Union, 2012)

Es handelt sich um ein Prestigeprojekt der EU-Kommission, über das am vergangenen Dienstag in Straßburg eine provisorische Übereinkunft erzielt worden ist: Der europäische Mindestlohn soll beweisen, dass die Europäische Union auch soziale Rechte und nicht allein unternehmerische Interessen schützt.

„Niemand sollte in Armut leben, während er arbeitet“, fasste Nicolas Schmit (LSAP) das Ziel der nun auf den Weg gebrachten EU-Richtlinie für einen europäischen Mindestlohn zusammen. Diese sei „das richtige Instrument, um sicherzustellen, dass Erwerbsarmut der Vergangenheit angehört“, so der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar auf einer Pressekonferenz in Straßburg. mehr lesen / lire plus

Europäischer Mindestlohn: Güterkorb oder Arbeitskampf

Nicht bloß knapp an der Armutsgrenze vorbei, sondern ein Leben in der Mitte der Gesellschaft – das soll ein europäischer Mindestlohn ermöglichen. Deutlich überarbeitet hat das EU-Parlament daher einen entsprechenden Kommissionsentwurf. Nicolas Schmit als zuständiger Kommissar kann damit gut leben, doch schwedische und dänische Gewerkschaften bleiben bei ihrer Fundamentalkritik.

Arm trotz Arbeit: Warten auf die Lebensmittelzuteilung für Bedürftige vor einer sogenannten „Tafel“ in Essen. In der gesamten EU lag der Anteil der von sogenannter „in-work poverty“ Betroffenen im Jahr 2019 bei 9,4 Prozent der Gesamtbevölkerung; in Luxemburg waren es sogar 13,5 Prozent. (Foto: EPA-EFE/Friedemann Vogel)

So viel wird derzeit über die „Spaltung der Gesellschaft“ diskutiert, man könnte meinen, diese drohe tatsächlich erst mit der Coronapandemie und sei nicht etwa für den Kapitalismus konstitutiv – auch wenn die Rede von der Klassengesellschaft aus der Mode gekommen ist. mehr lesen / lire plus

Luxemburg: Malochen für die Miete

Wer in Luxemburg den gesetzlichen Mindestlohn verdient, drückt im Schnitt mehr als die Hälfte davon für die Miete ab. Heute Morgen vom Europäischen Gewerkschaftsbund veröffentlichte Zahlen zeigen, auf welcher Verzerrung die viel gelobte „Errungenschaft des luxemburgischen Sozialmodells“ (Xavier Bettel) basiert.

Braucht viel Geduld, wenn er seinen Entwurf für einen europäischen Mindestlohn umgesetzt sehen will: Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Arbeit und soziale Rechte. (Foto: Paulius Peleckis / EU, 2021/ EC – Audiovisual Service)

Wer einen Lohn hat, der dem „sozialen Mindestlohn“ entspricht, reicht hierzulande mehr als die Hälfte davon gleich an den Vermieter weiter. In Luxemburg geht mit 51 Prozent der dritthöchste Anteil am gesetzlichen Mindestlohn innerhalb der gesamten EU für die Miete drauf – nur wer in Spanien (54 Prozent) und Bulgarien (53 Prozent) lebt, muss anteilig mehr fürs Mietwohnen investieren. mehr lesen / lire plus

Arm trotz Mindestlohn

In Luxemburg erreicht der Mindestlohn nicht einmal 60 Prozent des mittleren Einkommens. Laut Europäischem Gewerkschaftsbund gilt dies auch für 16 weitere Staaten mit gesetzlichem Mindestlohn. Dieser müsse ein auskömmliches Leben ermöglichen, so die Forderung an die EU-Kommission.

In 17 der 22 EU-Ländern mit gesetzlich verankertem Mindestlohn leben die so bezahlten Vollzeitbeschäftigten unter der Armutsgrenze. (Bildquelle: ETUC/OECD)

In der Mehrheit der EU-Länder mit gesetzlichem Mindestlohn schützt dieser nicht vor einem Leben in Armut. Das geht aus einem Bericht hervor, den der Europäische Gewerkschaftsbund ETUC hinsichtlich eines von der Europäischen Kommission geplanten EU-weiten gesetzlichen Mindestlohns veröffentlicht hat. Ein solcher Mindestlohn kann laut den von der ETUC veröffentlichten Zahlen ein menschenwürdiges Leben nur garantieren, sofern er zum allgemeinen Lohnniveau und den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land im Verhältnis steht. mehr lesen / lire plus