Die NGO RUHelp ruft die Behörden und luxemburgische Gesellschaft in einem Presseschreiben zur legalen und öffentlichen Unterstützung auf. Der Grund: Gemäß der Dublin-III-Verordnung solle eine russische Familie, die im Januar dieses Jahres in Luxemburg Asyl beantragt hat, nach Frankreich zurückgeführt werden. In Russland werde die Familie, zu der zwei minderjährige Kinder gehören, wegen ihres politischen Aktivismus und ihrer Verurteilung des Angriffes auf die Ukraine bedroht. In Frankreich aber wiederum wurde sie nach ihrer Ankunft im Jahr 2022 mit „Rassismus und Russophobie konfrontiert“, erläutert RUHelp gegenüber der woxx. Im Wohnheim, in der die Familie unterkam, bedrohte ein Nachbar sie „sogar mit einem Messer“. Ihre Beschwerden an die Herbergsverwaltung seien ignoriert worden. Eine Rückführung in das Nachbarland würde die Familie deswegen „einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung aussetzen“ und gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, so die NGO. Dies würde vor allem die „gute Integration der Kinder“, die beide im luxemburgischen Schulsystem angemeldet sind, betreffen. Sowohl hiesige schulische als auch außerschulische Aktivitäten würden den Kindern helfen, ihr psychologisches Trauma zu verarbeiten. Eine Berufung gegen ihre Abschiebung wurde am 7. Mai vergangener Woche abgewiesen. Um Einspruch gegen den Entscheid einlegen und einen erneuten Asylantrag anstellen zu können, sucht die Familie zurzeit nach einem*einer auf Menschenrechte spezialisierten Rechtsexpert*in, und fordert die Behörden dazu auf, ihren „Fall zu überdenken“. In den ersten zwei Monaten dieses Jahres sind bereits 35 Personen aus Luxemburg in andere EU Mitgliedstaaten zurückgeschickt worden, davon sieben nach Frankreich.
Familie in „prekärer Lage“ droht Abschiebung
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